BPOL NRW: Vor Ausreise zur Kasse gebeten – Bundespolizei verhaftet zwei gesuchte Reisende

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Montagmorgen (13.04.2026) einen zur Fahndung ausgeschriebenen türkischen Staatsangehörigen fest. Der 59-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Krefeld gesucht. Diese hatte im Mai des vergangenen Jahres einen Haftbefehl wegen Unterschlagung erlassen. Demnach wurde der Gesuchte im Mai 2024 rechtskräftig verurteilt. Da er flüchtig war, wurde die Fahndung veranlasst. Doch die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 15 Tagen konnte von dem Mann abgewendet werden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Anschließend setzte er seine Reise fort. Montagnachmittag nahmen die Bundespolizeibeamten dann einen niederländischen Staatsangehörigen fest. Nach dem 33-Jährigen, der beabsichtigte, nach Hurghada/Ägypten zu fliegen, wurde in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft Osnabrück gefahndet. Im Januar 2025 hatte diese einen Haftbefehl wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung gegen den im Oktober 2024 Verurteilten ausgestellt. Die Fahndung wurde veranlasst, da er im Ausland wohnt. Doch der Mann konnte die Restersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 15 Tagen abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro vor Ort beglich. Danach reiste er weiter. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.