SG Fahrer eines E-Scooters erleidet Kopfverletzungen
Gestern in den späten Abendstunden (13.04.2026, 23:15 Uhr) kam es in
Solingen zu einem Unfall, bei dem der Fahrer (56) eines E-Scooters
Verletzungen erlitt.
Der 56-Jährige war mit seinem Leihfahrzeug auf der Adlerstraße
unterwegs, als er in einem Kurvenbereich zu Boden stürzte. Dabei
erlitt er Verletzungen an den Händen und am Kopf. Der Rettungsdienst
brachte ihn zur Versorgung in ein Krankenhaus.
Während der Unfallaufnahme erhärtete sich der Verdacht, dass der Mann
unter dem Einfluss von Alkohol unterwegs gewesen sein könnte.
Er musste eine Blutprobe und seinen Führerschein abgeben.
Im Rahmen der Berichterstattung zu E-Scootern, sensibilisiert die
Polizei regelmäßig mit Hinweisen zu diesem Thema:
- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
- Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance
halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
- Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so
Ihr Leben retten.
- E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Als
Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14 Jahre
alt sein.
- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über
eine Betriebserlaubnis verfügen.
- Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird.
Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.
- Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen.
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.
- Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom
Handy oder Smartphone.Rückfragen bitte an:
Polizei Wuppertal
Pressestelle / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0202/284 2020
E-Mail: pressestelle.wuppertal@polizei.nrw.de
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