Viersen: Alles falsch rund um einen E-Scooter
Welche Fehler kann man machen, wenn man mit einem E-Scooter unterwegs ist?
Der offensichtlichste Fehler, der sofort ins Auge fällt, ist der, mit zwei Personen auf so einem Roller zu fahren. Genau das haben ein 20-Jähriger und eine 15-Jährige aus Nettetal am Sonntagmittag gegen 12 Uhr am Busbahnhof in Viersen getan. Und damit sind sie ins Visier einer Streife geraten.
Beim Blick auf das Versicherungskennzeichen des Elektrokleinstfahrzeugs - so lautet die Bezeichnung für einen E-Scooter auf Amtsdeutsch - stimmte wenigstens die Farbe: schwarz. Denn seit dem 1. März müssen die Versicherungskennzeichen schwarz sein. Jedes Jahr am 1. März wechselt die Farbe, immer dann muss man die Versicherung bezahlen und das neue Kennzeichen abholen. Allerdings hielt das Kennzeichen einem zweiten Blick nicht stand. Es war in der Zahlen- und Buchstabenkombination nicht ausgegeben und selbstgemalt. Außerdem konnte der 20-Jährige nicht nachweisen, dass er auch wirklich der rechtmäßige Besitzer des Gefährts ist.
Unter dem Strich wird nun ermittelt: Es geht um Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch und einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Und wer in so vielen Fällen gegen geltendes Recht verstößt, der sieht sich auch einer Nachricht an das Straßenverkehrsamt gegenüber. Dort wird geprüft, ob jemand grundsätzlich dazu geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen.
Zu guter Letzt haben die Beamten noch den E-Scooter sichergestellt, weil ja die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind. Die Ermittlungen dauern an. /hei (260)
Rückfragen bitte an:
Pressestelle Kreispolizeibehörde Viersen
Telefon: 02162/377-1191
pressestelle.viersen@polizei.nrw.de