BPOL NRW: Bundespolizei kann Haftbefehl vollstrecken – Person muss 70 Tage in Haft

Zwei aufmerksame Bürger haben am gestrigen Abend der Bundespolizei in Aachen am Hauptbahnhof einen Hinweis zu einer randalierenden Person gegeben. Schnell konnte eine alkoholisierte Person festgestellt werden, welche zu der Personenbeschreibung passte. Später stellte sich jedoch heraus, dass es sich nicht um die randalierende Person handelte, dennoch hatte die Bundespolizei einen Fahndungserfolg. Die kontrollierte Person wurde durch die Staatsanwaltschaft Köln wegen Erschleichens von Leistungen gesucht und sollte eine Geldstrafe von 2100,-EUR zahlen. Da der 41-jährige Deutsche die Geldstrafe nicht zahlen konnte, muss er nun für 70 Tage in Haft. Nach Maßnahmen der Bundespolizei wurde der gesuchte Mann dem polizeilichen Gewahrsamsdienst übergeben und wird später in eine Justizvollzugsanstalt Aachen überstellt. Der ursprünglich gemeldete Randalierer konnte nicht mehr festgestellt werden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Aachen PHM David Specks Telefon: +49 (0) 241 56 837 - 1007 E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de Bahnhofplatz 3 52064 Aachen Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.