Bundespolizeidirektion München: 54-Jähriger bedroht Bahn-Mitarbeiterin mit Messer

Nürnberg - Am Montagnachmittag (20. April) hat ein 54-jähriger Mann am Service-Point des Nürnberger Hauptbahnhofs eine Mitarbeiterin der Deutschen Bahn mit einem Messer bedroht. Die Bundespolizei ermittelt gegen den Polizeibekannten. Gegen 14 Uhr verlangte ein 54-jähriger Reisender am Schalter des Service-Points der Bahn am Nürnberger Hauptbahnhof ein neues Ticket verlangt, weil sein altes abgelaufen war. Den ungültigen Fahrschein konnte er nicht vorlegen. Als die 50-jährige Service-Mitarbeiterin daraufhin die Ausstellung eines neuen Tickets verweigerte, legte der 54-jährige Deutsche ein Messer mit rund 14,5 Zentimetern Klingenlänge auf den Tresen und drohte, jemanden zu erstechen. Anschließend steckte er das Messer wieder ein und floh . Nach einem Hinweis der Deutschen Bahn leitete die Bundespolizei umgehend eine Fahndung ein und konnte den deutlich alkoholisierten Tatverdächtigen kurz darauf festnehmen. Das Messer wurde bei der Durchsuchung sichergestellt. Zur Sache äußerte sich der Mann nicht. Der 54-Jährige ist bereits wegen Gewaltdelikten polizeibekannt. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand. Gegen den Mann wird nun u.a. wegen Bedrohung und Nötigung ermittelt. Rückfragen bitte an: Fridolin Schürer Bundespolizeiinspektion Nürnberg Bahnhofsplatz 6 - 90443 Nürnberg Telefon: 0911 205551-105 E-Mail: bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit Ihren circa 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit 16.082 qkm die flächenmäßig größte Bundespolizeiinspektion in Bayern. Sie betreut mehr als 1.820 Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr bahnpolizeilicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Landkreis Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und umfasst auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg - Ingolstadt. Ihr gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt an. Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.