Aktionstag zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendpornografie der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck
LANDKREISE STARNBERG, LANDSBERG,DACHAU UND FÜRSTENFELDBRUCK.Unter Federführung der Kripo Fürstenfeldbruck wurde im Laufe des heutigen Tages eine Vielzahl von Wohnungen wegen des Verdachts auf Besitz kinder- und jugendpornografischen Foto- und Videomaterials durchsucht. Im Rahmen der Aktion konnten 23 Beschuldigte angetroffen und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden.
Auf richterliche Anweisung wurden insgesamt 30 Objekte in den Landkreisen Starnberg, Dachau, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech durchsucht.
Die Ermittlungen richten sich gegen 23 Personen im Alter von 14 bis 84 Jahren, die im Rahmen des Einsatzes angetroffen und nach der Durchführung von kriminalpolizeilichen Maßnahmen wieder entlassen wurden.
Die Auswertung der knapp 160 sichergestellten Beweismittel in Form von Mobiltelefonen, Computern, Tablets und sonstigen Datenträgern dauert an.
Zudem konnten drei Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild sichergestellt werden. Deren Besitz ist strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Die Kriminalpolizei rät:
Wenn Sie kinderpornografische Inhalte im Internet entdecken, teilen Sie die Adresse dieser Seite unmittelbar der nächsten Polizeidienststelle mit. Dafür kopieren Sie sich bitte die genaue Internetadresse im oberen Teil Ihres Browsers.
Haben Sie Kinderpornografie in einem sozialen Netzwerk entdeckt, kopieren Sie sich den Link zur besuchten Profilseite und notieren Sie sich gegebenenfalls den Profilnamen des Nutzers, der die Inhalte verbreitet hat. Geben Sie diese Informationen Ihrer zuständigen Polizeidienststelle weiter.
Wenn Ihnen in einem Chat kinderpornografische Bilder oder Videodateien zugesandt wurden, zeigen Sie diese ebenfalls an. Dafür sollten Sie eine sogenannte WHOIS-Abfrage über den Absender einholen (über Tastatur eingeben: "/whois" bzw. "/dns") und diese Informationen sowie das Chat-Protokoll mit den Inhalten unverzüglich Ihrer örtlichen Polizeidienststelle weiterleiten. Über die IP-Nummer ist der Verbreiter im Regelfall dann zu identifizieren.
Kinderpornografie wird immer häufiger von Kindern und Jugendlichen selbst verbreitet. Erklären Sie ihren Kindern, dass es im Internet verbotene und jugendgefährdende Inhalte gibt. Nur Kinder und Jugendliche, die von ihren Eltern vorgewarnt wurden, können beispielsweise auf in Klassenchats verschickte Inhalte angemessen reagieren.
Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der Internetseite polizei-beratung.de