BPOL NRW: Zwei Wochen Dauerarrest – Bundespolizei verhaftet 18-Jährigen
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Beirut/Libanon wurde am gestrigen Dienstagvormittag (21.04.2026) ein Libanese durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrolliert. Hier stellten die Beamten fest, dass nach dem 18-Jährigen gefahndet wurde. Das Amtsgericht Remscheid hatte im Januar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen der Nichterfüllung eines sozialen Kurses gegen den im November 2025 zu zwei Wochen Dauerarrest Verurteilten erlassen. Da er sich auf die Arrestantrittsladung nicht gestellt hatte und flüchtig war, wurde die Fahndung veranlasst.
Der im Rheinland lebende junge Mann wurde nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei der zuständigen Jugendarrestanstalt überstellt.
Dienstagnachmittag nahmen die Bundespolizisten außerdem einen Spanier fest. Nach dem 30-Jährigen, der beabsichtigte, nach Kayseri/Türkei zu fliegen, wurde in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft Dortmund gefahndet. Im Juli 2025 hatte diese einen Haftbefehl wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ausgestellt. Da er flüchtig war, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben.
Doch der im Ruhrgebiet lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro vor Ort beglich. Danach setzte er seine Reise fort.
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