Hamborn: Genehmigung für eine Waffen- und Messerverbotszone auf dem Hamborner Altmarkt liegt vor
Die Polizei Duisburg hat die Genehmigung für die Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone für den Bereich des Hamborner Altmarktes erhalten. Dies ist die erste und bislang einzige Waffen- und Messerverbotszone im Stadtgebiet.
Ziel ist es, die Gewaltkriminalität nachhaltig zu reduzieren und das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen im öffentlichen Raum wirksam einzudämmen.
"Ob bei Gewalt- oder Eigentumsdelikten oder bei Personenkontrollen am Hamborner Altmarkt - häufig stellten die Einsatzkräfte Waffen, darunter auch Messer, fest. Neben der verstärkten Bestreifung des Bereiches, den Schwerpunktkontrollen, der strategischen Fahndung und auch der mobilen Videobeobachtung aus der Vergangenheit setzen wir nun ein weiteres Zeichen zur Bekämpfung der dortigen Strukturen", so Polizeipräsident Alexander Dierselhuis.
Künftig ist es rund um die Uhr verboten, im definierten Bereich Waffen oder gefährliche Gegenstände mitzuführen. Dazu zählen unter anderem Schusswaffen, Messer, Schlagstöcke, Elektroschocker oder Pfefferspray und viele Weitere. Verstöße werden konsequent geahndet: Neben der Sicherstellung der Gegenstände droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Als nächster Schritt folgte die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW. https://recht.nrw.de/gvnrw/2026-s223/
Im Anschluss wird die Waffen- und Messerverbotszone im Bereich des Hamborner Altsmarktes durch eine entsprechende Beschilderung kenntlich gemacht und tritt voraussichtlich in der 18. Kalenderwoche in Kraft. Hierzu wird in Kürze eine Folgemeldung veröffentlicht.
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