BPOLI PW – GdpD POM: Geldstrafen bezahlt
Ein 35- jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde gestern Nachmittag auf der Bundesautobahn 11 in Pomellen festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Fahndungsausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Kassel zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Für den Mann zahlte eine Person in Hamburg die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1200,00 Euro, Verfahrenskosten in Höhe von 86,00 Euro und eine Restgeldstrafe in Höhe von 50,00 Euro. Damit konnte eine 12- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden.
An gleicher Stelle wurde am Abend ein 49- jähriger Georgier kontrolliert.
Die Staatsanwaltschaft Berlin suchte den Mann mit Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Hier waren noch eine Geldstrafe in Höhe von 450,00 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 81,00 Euro offen.
Der Mann zahlte die Geldsummen. Bei Nichtzahlung hätte er eine 30- tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen.
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