Bundespolizei: Unmittelbare Abschiebung nach unerlaubter Einreise

Am späten Freitagabend reisten zwei somalische Staatsangehörige unerlaubt über den Fährhafen Puttgarden nach Deutschland ein. Bei der bundespolizeilichen Kontrolle waren sie lediglich im Besitz abgelaufener schwedischer Dokumente und wurden unmittelbar am nächsten Morgen nach Schweden abgeschoben. Am 24.04.2026 gegen 23:30 Uhr überwachten Bundespolizisten den Einreiseverkehr im Fährhafen Puttgarden. Bei der Überprüfung eines internationalen verkehrenden Reisebusses kontrollierten sie u. a. zwei somalischen Staatsangehörige. Als Legitimation konnten die 19- und 23-jährigen Männer gegenüber den Beamten lediglich jeweils abgelaufene schwedische Fremdenpässe und Aufenthaltstitel vorweisen. Sie waren nicht im Besitz aufenthaltsberechtigender Dokumente für Deutschland. Wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise wurde die beiden Männer aus dem Bus und ins Revier der Bundespolizei gebeten. Aufgrund der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland waren die beiden Männer vollziehbar ausreisepflichtig. Eine sofortige freiwillige Ausreise aus Deutschland konnten die Somalier nicht glaubhaft darlegen, so dass eine sofortige Abschiebung nach Schweden angestrebt wurde. Über die schwedischen Behörden konnte auch ermittelt werden, dass zumindest einer der Männer das Land schon vor der Entscheidung über sein Asylverfahren verlassen hätte. Für beide besteht eine Rückkehrberechtigung nach Schweden. Die Übernahme wurde zugesagt. Vor diesem Hintergrund wurden für den nächsten Morgen Tickets für das Fährschiff zwischen Lübeck-Travemünde und Trelleborg/Schweden gebucht. Zudem wurde für das zu erwartende Strafverfahren in Deutschland jeweils eine Sicherheitsleistung erhoben. Die beiden Somalier wurden am nächsten Morgen durch Bundespolizeibeamte zum Fährterminal Lübeck Travemünde und an Bord der Fähre verbracht. Mit Ablegen des Schiffes am 25.04.2026 um 10:00 Uhr wurde dann die Abschiebung vollzogen. Gegen beide wurde ein befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland von 24 Monate erlassen. In Deutschland müssen sie sich strafrechtlich wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt ohne verantworten. André Fischer - Pressestelle Bundespolizeiinspektion Kiel Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Kiel Pressestelle André Fischer Telefon: 0431/ 980 71 - 119 E-Mail: presse.kiel@polizei.bund.de Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt gewährleistet als Bundesbehörde die Wahrnehmung ihrer übertragenen Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie auf Nord- und Ostsee. Etwa 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizei- und Verwaltungsbeamte sowie Angestellte, sorgen auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und weiterer Rechtsvorschriften im Rahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung für Sicherheit an den Grenzen, auf Bahnanlagen und auf See. Die nachgeordneten Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und die Kräfte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit sind 24/7 im Einsatz. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven sowie der maritimen Kriminalitätsbekämpfung im Direktionsbereich See und einem eigenen Maritimen Schulungs- und Trainingszentrum, verfügt die Bundepolizeidirektion Bad Bramstedt bundesweit einzigartig über eine maritime Einsatzkomponente. Die Bundespolizei See schützt und überwacht Tag und Nacht die Seegrenze (EU-Außengrenze), maritime kritische Infrastruktur, den Seeverkehr auf Nord- und Ostsee mit modernen und leistungsfähigen Einsatzschiffen und -booten. Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter .