Betrüger täuschten Festnahme vor und erbeuteten Bargeld – Zeugensuche

Übergeben Sie kein Geld an Fremde Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet nach einem etwa 30 Jahre alten, schlanken Mann mit Dreitagebart in einem älteren silbernen Toyota. Der Tatverdächtige mit kurzen braunen Haaren soll am Freitag (24. April) nach einem betrügerischen Anruf Bargeld entgegengenommen haben. Die Beamtinnen und Beamten des Kriminalkommissariats 12 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise nehmen sie telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen. Laut ersten Informationen erhielt ein Ehepaar gegen 14 Uhr einen Anruf. Am Telefon gab sich eine Frau als Tochter des Paares aus. Sie habe weinend von einem Verkehrsunfall und einer verletzten Beteiligten gesprochen. Um nicht ins Gefängnis zu müssen, solle man nun die Behandlungskosten übernehmen. Wenig später habe ein angeblicher Polizeibeamter das Gespräch geführt und nach Bargeld gefragt. Zusätzlich erhielten beide fortwährend Anrufe auf ihre Handys und das Festnetztelefon, sodass alle Leitungen besetzt waren und sie ihre Tochter nicht anrufen konnten. Gegen 15 Uhr erschien schließlich ein Mann an der Wohnanschrift im Bereich des Lombardrings und nahm Bargeld in einer gelben Tasche entgegen. Die Geschädigte erstattete später zusammen mit ihrer Tochter Anzeige auf einer Polizeiwache. Geben Sie keine Informationen zu Wertgegenständen, Bargeldbeständen oder Bankkonten an Anrufer heraus. Polizeibeamte, Staatsanwälte und andere Amtsträger verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen. Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und legen Sie auf. Kontaktieren Sie die Behörde, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie dazu die Telefonnummer der Behörde selbst heraus. Informieren Sie die Polizei unter der Notrufnummer '110' über derartige Vorfälle. Das sollten Sie auch in dem Fall tun, wenn Sie einen Betrugsversuch selbst unterbunden haben oder verdächtigen Personen den Zutritt verwehrt haben. Die Polizei ist dann in der Lage nach Verdächtigen zu fahnden und auch andere Menschen zu schützen. (rs) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02271 81-3305 Fax: 02271 81-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de