BPOL NRW: Gemeinsamer Schwerpunkteinsatz am Bahnhof Rheine

Beamte der Bundespolizei haben am Montagnachmittag (27. April) gemeinsam mit dem Hauptzollamt Münster und der Kreispolizeibehörde Steinfurt einen gemeinsamen Schwerpunkteinsatz am Bahnhof in Rheine durchgeführt. Ziel des gemeinsamen Einsatzes waren polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung typischer bahnpolizeilicher sowie grenzüberschreitender Kriminalitätsformen. Aufgrund der Lage des Bahnhofs Rheine im deutsch-niederländischen Grenzkorridor mit vielen regionalen und überregionalen Anschlussmöglichkeiten im ÖPNV mittels Bussen und Bahnen, stand dieser im Fokus des Einsatzes. Bundespolizisten führten an diesem Tag 47 Identitätsfeststellungen durch und sprachen 4 Platzverweise aus. Bei einem 36-jährigen Deutschen wurde eine kleine Menge Amphetamine festgestellt und beschlagnahmt. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Bei einer Kontrolle von zwei Männern, die gemeinsam auf einem E-Scooter den Personentunnel befuhren, verhielten sich die beiden Deutschen unkooperativ und wollten sie sich gegenüber den Polizisten nicht ausweisen. Im Verlaufe der Situation beleidigten der 17-jährige Jugendliche die Polizisten und leistete Widerstand gegen die Maßnahme. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs und Beleidigung eingeleitet. Bei der Durchsuchung der Personen wurden nicht nur Ihre Ausweisdokumente aufgefunden. Der 26 Jahre alte Mann hatte auch noch ein Butterfly-Messer bei sich. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zwei Polizisten erlitten bei der Widerstandshandlung leichte Verletzungen, konnten ihren Dienst jedoch fortsetzen. Gemeinsam mit dem Zoll und der Landespolizei werden auch in Zukunft weitere Einsätze in Rheine geplant und durchgeführt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Wiebke Redeker Telefon: 0251 97437 -1013 (oder -0) E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.