BPOL NRW: Rhein in Flammen 2026 – Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände

Aufgrund der alljährlich stattfindenden Veranstaltung "Rhein in Flammen" ist es vom 1. Mai 2026 ab 16:00 Uhr durchgehend bis zum 3. Mai 2026 um 06:00 Uhr verboten, gefährliche Gegenstände mitzuführen. Das Verbot gilt für die Bahnhöfe Bonn Hauptbahnhof, Bonn Beuel und Bonn Bad Godesberg sowie den Haltepunkt Bonn UN Campus. Insbesondere bei Veranstaltungen, im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenkonsum sowie gruppendynamischen Prozessen, kommt es regelmäßig zu einer gewaltsamen Konfliktbewältigung. Kommen dann noch beispielsweise Hieb- oder Stoßwerkzeuge dazu, kann dies zu schweren Verletzungen führen. Gleiches gilt bei Gegenständen, die durch Schussabgabe oder dem Sprühen von Gasen erhebliche Verletzungen verursachen können. Aus diesem Grund hat die Bundespolizei erneut eine Allgemeinverfügung zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen für die oben genannten Bahnhöfe und Haltepunkte erlassen. Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen zu erhöhen und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren. Verstöße gegen das Mitführverbot können mit einem Platzverweis sowie der Festsetzung eines Zwangsgeldes geahndet werden. Bei Verstößen gegen das Waffengesetz drohen zudem ordnungswidrigkeits- oder strafrechtliche Konsequenzen. Die genauen Regularien werden via Plakat an den betroffenen Bahnhöfen und Haltepunkten veröffentlicht. Die Einhaltung wird durch Beamte der Bundespolizei kontrolliert und durchgesetzt. Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung, einschließlich Ausnahmen und Begriffsbestimmungen, sind auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de abrufbar. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Köln Pressestelle Paula Feierabend Telefon: +49 (0) 221 16093-1400 Mobil: +49 (0) 173 56 21 045 E-Mail: presse.k@polizei.bund.de Gereonstraße 43-65 50670 Köln