BPOL NRW: Fahndungstreffer im Kölner Hauptbahnhof – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
Einsatzkräfte der Bundespolizei haben am gestrigen Montag (4. Mai) einen Haftbefehl im Kölner Hauptbahnhof vollstreckt.
Im Rahmen einer Personenkontrolle konnte sich ein 31-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger den Beamten gegenüber nicht ausweisen. Zur Klärung seiner Identität brachten ihn die Einsatzkräfte zur Dienststelle. Dort stellten sie seine Personalien mittels seines Fingerabdrucks zweifelsfrei fest.
Die Überprüfung ergab, dass gegen den Mann eine aktuelle Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach vorlag. Er war zuvor wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von 18 Tagen verurteilt worden. Die Haft hätte durch die Zahlung von 2.160 Euro abgewendet werden können.
Da der Mann den geforderten Betrag nicht aufbringen konnte, vollstreckten die Bundespolizisten den Haftbefehl und brachten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
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