Fahrzeugkontrollen im Oldesloer Stadtgebiet
07.05.2026 | Kreis Stormarn | 04.05.2026 - Bad Oldesloe
Bereits am Montag (04.05.2026) führten 59 Beamte aus dem Revierbereich Bad Oldesloe und des Zolls in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr Fahrzeugkontrollen im Stadtgebiet von Bad Oldesloe, auf der B208 und in der Bergkoppel, durch.
Sie kontrollierten dabei insgesamt 242 Fahrzeuge.
Bei 12 Fahrzeugführern ergaben sich bei der Überprüfung ihrer Fahrtüchtigkeit Hinweise auf einen vorangegangenen Betäubungsmittelkonsum. Sie alle absolvierten einen freiwilligen Drogenvortest. Diese erhärteten den Verdacht, dass in zwei Fällen Kokain und in zehn Fällen THC konsumiert worden sein könnte. Alle betroffenen Fahrzeugführer konnten ihre Fahrt nur mit einem anderen Fahrer fortsetzen.
Bei sechs Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen beanstandeten die Beamten die mangelhafte Ladungssicherung. Erst nachdem Nachbesserungen durchgeführt wurden, ging auch für diese Fahrzeugführer die Fahrt weiter.
Fünf Fahrer verstießen gegen die Anschnallpflicht und erhalten im Nachgang ein Verwarngeld von 30 Euro.
Auch fünf Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht wurden aufgedeckt. Dies sind typischerweise Lenkzeitüberschreitungen oder zu kurze Pausen, aber auch das Fahren ohne Fahrerkarte.
Bei einem 52-jährigen polnischer Sprinter-Fahrer ergab die Überprüfung seiner Personalien, dass für ihn ein bestehender Strafvollstreckungshaftbefehl aufgrund einer Verkehrsunfallflucht vorlag. Demnach war noch eine Geldstraße in Höhe von 600 Euro offen, die der Fahrer umgehend einzahlte.
Für einen 24-jährigen bulgarischen Fahrer endete die Kontrolle seines Fahrzeugs damit, dass er seinen Lkw an Ort an Stelle stehen lassen musste, da dieser aufgrund des fehlenden Pflichtversicherungsschutzes zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben war.
Zwei kontrollierte deutsche Fahrzeugführer saßen am Steuer, obwohl sie gar keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnten. Ihr Glück, sie konnten dennoch weiterfahren, allerdings nur noch als Beifahrer.
Darüber hinaus stellten die Kontrollkräfte auch acht Mängelkarten aus, mittels derer die Fahrzeugbesitzer nun die zeitnahe Behebung von Mängeln bei der Polizei nachweisen müssen.
Das Fazit der Kontrollkräfte ist klar: die Vielzahl der festgestellten Verstöße macht die Notwendigkeit solcher deutlich.
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Sandra Kilian
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