++ … die Polizei kontrolliert – „Verkaufsverbot von sog. Lachgas“ – Kioske und Shops im Visier ++ „Pferde gehen durch“ – Kutsche kollidiert mit Baum ++ „Heidekönigin-Plakat“ aus Kronsbergheide …

Presse - 08.05.26 ++ Lüneburg Lüneburg - ... die Polizei kontrolliert - "Verkaufsverbot von sog. Lachgas" - Kioske und Shops in Lüneburg kontrolliert - Verstöße in zwei Kiosken festgestellt Vor dem Hintergrund des im April in Kraft getretenen "Verkaufsverbots für Lachgas" kontrollierten Ermittler der Polizei in den Nachmittagsstunden des 07.05.26 in mehreren Kiosken und Shops in Lüneburg. Dabei stellten die Beamten in zwei Verkaufsgeschäften in der Lüneburger Innenstadt noch angebotene Kartuschen mit Lachgas; in einem Fall eine, im zweiten Fall zwei Kartuschen, fest. Diese wurden im Rahmen von eingeleiteten Verfahren nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) sichergestellt. Weitere punktuelle Kontrollen folgen ... Ergänzend weist die Polizei nochmals auf das aktuelle Verkaufsverbot für Lachgas hin. Hintergrund: Die Novelle des Neue psychoaktive Stoffe Gesetzes (NpSG), verkündet am 12.01.2026, trat am 12.04.2026 in Kraft. Sie verschärft die Regulierung insbesondere für Lachgas (Distickstoffmonoxid) sowie bestimmte psychoaktive Industriechemikalien wie GBL und BDO, die künftig den neuen Anlagen und Stoffdefinitionen des Gesetzes unterfallen. Zentrale Änderungen finden sich in den neuen §§ 2 und 3 NpSG. Totales Handelsverbot für bestimmte neue psychoaktive Stoffe Der neue § 3 NpSG enthält ein umfassendes Handels , Vertriebs , Erwerbs , Besitz und Verbringungsverbot für Stoffe, die in Anlage 1 bzw. Anlage 2 genannt sind - darunter nun ausdrücklich Lachgas, GBL und BDO (K.O.-Tropfen). Für den Handel bedeutet das: Verbot des Verkaufs im stationären Handel Verbot des Online Vertriebs Verbot des Imports, Exports und der Durchfuhr Verbot des Besitzes zu Handelszwecken Verbot jeglicher Abgabe an Kunden Dieses Verbot gilt für alle Stoffe, die in § 2 Nr. 1 i. V. m. Anlage 1 bzw. 2 aufgeführt sind. Versandhandelsverbot und Verbot der Selbstbedienung Für Stoffe der Anlage 2 (z. B. Lachgas, GBL, BDO) gilt zusätzlich: Verbot des Versandhandels Verbot des Verkaufs über Selbstbedienungsautomaten Damit sind Vending-Maschinen, Online Marktplätze sowie Plattformverkäufe ausgeschlossen. Das betrifft insbesondere: Automaten in Tankstellen, Kiosken oder Clubs den verbreiteten Online Handel mit Lachgas-Kartuschen Striktes Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot für Minderjährige Die Novelle enthält explizite Jugendschutzmaßnahmen: Abgabe- und Überlassungsverbot an unter 18 Jährige Minderjährige dürfen diese Stoffe nicht erwerben oder besitzen Damit entstehen Pflichten zur Altersverifikation im Handel. Erhöhter Kontroll- und Dokumentationsaufwand Das Gesetz sieht erhöhte Kontrollpflichten im Handel vor, insbesondere: Alterskontrollen Produkt- und Stoffgruppenklassifizierung Nachweis der rechtmäßigen (gewerblichen, industriellen) Verwendung Auch wenn gewerbliche oder industrielle Nutzung nicht verboten ist, müssen Unternehmen ggf. belegen können, dass: der Stoff nicht zur Abgabe an KonsumentInnen vorgesehen ist die Nutzung fachlich und technisch legitim ist (§ 3 enthält Ausnahmen für legitime wissenschaftliche, industrielle oder behördliche Zwecke.) Wegfall von Graubereichen & stärkere Strafbarkeit Durch die neue Anlage 2 und die präziseren Stoffdefinitionen wird die bisherige "Grauzone" beseitigt: Viele bislang frei gehandelte Industriechemikalien (z. B. Lachgas in Kartuschenform für Partykonsum) unterfallen nun klar dem NpSG. Das umfassende Handelsverbot ist strafbewehrt (§ 4 NpSG). Das schließt Schlupflöcher wie: Verkauf als "technisches Gas" Onlineangebote ohne Alterskontrolle Automatenverkauf in der Partyszene künftig weitgehend aus. Amelinghausen - "Heidekönigin-Plakat" aus Kronsbergheide gestohlen Ein personengroßes Plakat mit dem Bild der Heidekönigin in Lebensgröße stahlen Unbekannte in den letzten Tagen im Bereich der Kronsbergheide, Auf der Kalten Hude. Beim Plakat ist ein Gesichtsausschnitt vorhanden, so dass man seinen eigenen Kopf für ein Foto hineinstecken kann. Es entstand ein Schaden von mehreren hundert Euro. Hinweise nimmt die Polizei Amelinghausen, Tel. 04132-93982-0, entgegen. Melbeck - "aufgefahren" Zu einem Auffahrunfall kam es in den Nachmittagsstunden des 07.05.26 auf der Bundestraße 4 bei stockendem Verkehr. EWine 45 Jahre alte Fahrerin eines Pkw Dacia hatte gegen 16:20 Uhr verkehrsbedingt vor der Ortschaft aufgrund eines Rückstaus abbremsen müssen, so dass ein 34-Jährigen mit seinem Pkw VW auffuhr. Es entstand ein Sachschaden von gut 1.300 Euro. Amelinghausen - Pkw kollidiert mit Pedelec-Fahrerin Leicht Verletzungen erlitt eine 61 Jahre alte Pedelec-Fahrerin in den Morgenstunden des 07.05.26 in der Lüneburger Straße bei einer Kollision mit einem Pkw Seat eines 77-Jährigen. Die Radlerin war gegen 10:30 Uhr auf dem linksseitigen Fußweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung unterwegs, als der 77-Jährige mit seinem Pkw aus dem Schulweg auf die Lüneburger Straße einbiegen wollte. Es kam zur Kollision. Dabei entstand geringer Sachschaden. Lüchow-Dannenberg Lübbow - "Pferde gehen durch" - Kutsche kollidiert mit Baum - 75-Jähriger leichtverletzt Leichte Verletzungen erlitt ein 75 Jahre alter Führer einer Kutsche (Trainingswagen mit vier Rädern) in den Nachmittagsstunden des 07.05.26 im Bereich Lübbow. Nach derzeitigen Ermittlungen waren die beiden angespannten Pferde der Kutsche (Zweispänner) gegen 15:40 Uhr während einer Ausfahrt im weiteren Bereich der Bundesstraße 2498 zwischen Lübbow und Saaße nervös geworden, so dass ein Mitfahrer der Kutsche abstieg und versucht hatte die Tiere zu beruhigen. In der Folge gingen beide Tiere mit der Kutsche durch, so dass die Kutsche mit einem Baum kollidierte. Ein Pferd riss sich los und konnte in der Folge wieder eingefangen werden. Die Tiere blieben unverletzt. Der 75-Jährige wurde durch eine Rettungswagenbesatzung medizinisch versorgt. Es entstand ein Sachschaden von mehr als 1.000 Euro. Uelzen Uelzen - Einbruch in Kiosk In die Räumlichkeiten eines Kiosks in der Lüneburger Straße brachen Unbekannte in der Nacht zum 08.05.26 ein. Die Täter hatten gegen 03:15 Uhr die Eingangstür des Kiosks aufgebrochen, waren ins Gebäude gelangt und nahmen diverse Tabakwaren, u.a. Zigaretten der Marke Marlboro rot mit. Es entstand ein Schaden von mehreren hundert Euro. Hinweise nimmt die Polizei Uelzen, Tel. 0581-930-0, entgegen. Uelzen - "aufgefahren" - drei Pkw beteiligt Zu einem Auffahrunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen kam es in den Nachmittagsstunden des 07.05.26 in der Hochgraefestraße. Eine 18 Jahre alte Fahrerin eines Pkw VW hatte gegen 15:00 Uhr einen verkehrsbedingt wartenden Pkw Seat einer 62-Jährige vor ihr zu spät wahrgenommen und fuhr auf diesen auf. Der Seat wurde dadurch auf einen Pkw BMW eines 53-Jährigen geschoben. Die beiden Seat- und BMW-FahrerInnen erlitten leichte Verletzungen. Es entstand ein Sachschaden von gut 4.000 Euro. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen Pressestelle Kai Richter Telefon: 04131 - 607 2104 o. Mobil 01520 9348855 E-Mail: pressestelle@pi-lg.polizei.niedersachsen.de eburg_luechow_dannenberg_uelzen/pressestelle/pressestelle-der-polizei inspektion-lueneburgluechow-duelzen-543.html