BPOLI C: Unerlaubte Einreise am Grenzübergang in Bären-stein und Fehlalarm am HBF-Chemnitz
Am 9. Mai 2026 gegen 08:45 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bun-despolizeiinspektion Chemnitz einen PKW Kia mit tschechischer Zulas-sung nach dem dieser in das Bundesgebiet eingereist war. Als Mitfahrer wurde ein 28-jähriger georgischer Staatsangehöriger festgestellt, gegen welchen ein bereits bestehendes Einreise- und Aufenthaltsverbot bis zum Jahr 2028 vorlag. Gegen den Georgier wurde im Februar 2024 ein Straf-verfahren wegen der unerlaubten Einreise/Aufenthalt betrieben. Die Ab-schiebung des Georgiers über den Flughafen Berlin erfolgte am 10. Mai 2026 in den Morgenstunden. Gegen die tschechische Fahrerin des PKW Kia wird nun wegen der Beihilfe zur unerlaubten Einreise ermittelt.
Über den Zeitraum vom 8. bis zum 10. Mai 2026 wurden durch die ein-gesetzten Beamten der BPOLI Chemnitz am Grenzübergang in Reitzen-hain insgesamt 28 Fahndungstreffer bei den polizeilichen Einreisekontrol-len festgestellt. Herausragend war die Feststellung eines 35-jährigen slo-wakischen Staatsangehörigen, welcher durch die slowakischen Behör-den zur Festnahme ausgeschrieben war und in Folge am 9. Mai 2026 in die JVA Leipzig eingeliefert wurde. Bei der Durchsuchung des 35-jährigen konnte eine bereits aufgezogene Spritze mit Pervitin sicherge-stellt werden. Gegen den 35-jährigen wird nun wegen des Verstoßes ge-gen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Ebenfalls wurde ein 43-jähriger tschechischer Staatsbürger kontrolliert, welcher 655,00 Euro Strafe zu zahlen hatte oder vier Tage Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen musste. Der 43-jährige konnte den Gesamtbetrag von 655 Euro aufbrin-gen und setzte seine Reise fort. Am Hauptbahnhof in Chemnitz meldete sich ein 35-jähriger Deutscher und klagte über Unterleibsschmerzen. Eine routinemäßig durchgeführte Personenfahndung ergab, dass gegen den Mann ein Strafvollstreckungshaftbefehl vorlag und er eine Gesamt-summe von 361 Euro zu begleichen hatte. Aufgrund der vorliegenden Schmerzen wurde der 35-jährige durch den angeforderten Notarzt in das Krankenhaus an der Flemmingstraße verbracht, wobei dieser vorher aber noch seine Geldstrafe beglich.
Am 8. Mai 2026 gegen 07:30 Uhr wurde die Brandmeldeanlage am Hauptbahnhof Chemnitz durch einschlagen eines Brandmelders im Be-reich des Tunnelausganges (Seite Bahnhofstraße) ausgelöst. Die Ein-satzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz veranlassten sofort die Räumung des Hauptbahnhofes und die Feuerwehr erreichte bereits knapp fünf Minuten nach Alarmauslösung den Bahnhof. Durch die instal-lierte Videotechnik konnte der Verursacher dieser missbräuchlichen Alarmauslösung optisch festgestellt werden und kurze Zeit später am Hauptbahnhof festgestellt werden. Die 49-jährige Deutsche muss sich nun wegen des Missbrauchs von Notrufen bzw. des Vortäuschen einer Hilfebedürftigkeit verantworten. Die Feuerwehr gab den Bahnhof bereits wieder gegen 17:45 Uhr für den öffentlichen Personenverkehr frei.
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