BPOL NRW: Unbefugtes Öffnen einer ICE-Tür – Bundespolizei ermittelt nach Störung des öffentlichen Betriebs
Am Bahnhof Kamen kam es am 12. Mai zu einer Störung des Eisenbahnverkehrs und der Beeinträchtigung von Nothilfemitteln, nachdem ein Mann die Notöffnung eines ICE betätigte.
Gegen 12:00 Uhr befand sich der 29-Jährige gemeinsam mit zwei weiteren Personen am Bahnhof Kamen, um mit einem Zug in Richtung Dortmund zu reisen. Aufgrund eines außerplanmäßigen Haltes des ICE 944 wollten die drei Männer den Zug betreten. Da sich die Türen jedoch nicht öffneten, betätigte einer von ihnen eigenständig die Notentriegelung an der Außenseite des Zuges.
Der Triebfahrzeugführer erhielt daraufhin eine Meldung über eine offene Tür. Eine Weiterfahrt war aus Sicherheitsgründen nicht möglich, sodass das Zugpersonal sämtliche Türen überprüfte und die drei Personen feststellen konnte. Während der Ansprache durch einen Zugbegleiter flüchtete eine der Personen unerkannt.
Die Bundespolizei stellte vor Ort nur zwei der drei Männer fest. Die Beamten belehrten die Polen, woraufhin einer der beiden angab, die Notentriegelung betätigt zu haben, um in den Zug zu steigen. Danach äußerten sich der Wohnungslose und der Dortmunder nicht weiter. Eine unmittelbar eingeleitete Fahndung nach der dritten männlichen Person verlief erfolglos.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren ein.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Björn Dahle
Telefon: 49 (0) 231/ 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund
Weitere Informationen erhalten Sie unter oder
unter oben genannter Kontaktadresse.