Kreis Viersen: Vatertagsbilanz
Ob es das nicht wirklich feierfreundliche Wetter oder mehr Vernunft als in den vergangenen Jahren oder eine Mischung aus beiden, ist unklar. Die Zahl der Einsätze im Zusammenhang mit Feierlichkeiten zum Vatertag blieb überschaubar. Trotzdem ging es auch in diesem Jahr nicht ganz ohne Unfälle unter Alkoholeinfluss ab. Einige Menschen folgten dem Rat der Polizei, sich nicht nach Alkoholgenuss aufs Fahrrad oder ans Steuer zu setzen, nämlich nicht. Ein Mann wurde schwer verletzt.
Die ersten Unvernünftigen entdeckte ein Autobesitzer an der Heerbahn in Süchteln gegen 14.45 Uhr. Eine Gruppe junger Männer zog unter Alkoholeinfluss und Musikbegleitung durch die Straße und kickte mit einem gelben Fußball herum. Die Treffsicherheit war nicht groß, so dass der Ball gegen ein Auto flog und dieses beschädigte. Die Männergruppe setzte aber ihre Wanderung fort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Nur der Ball blieb zurück.
Dass am Vatertag nicht nur Männer unter Alkoholeinfluss auf dem Fahrrad unterwegs sind, obwohl sie das besser lassen würden, stellte gegen 17.45 Uhr eine 46-jährige Viersenerin unter Beweis. Sie war gemeinsam mit einer Freundin auf der Oedter Straße in Süchteln in Richtung Grefrather Straße unterwegs. Die beiden unterhielten sich angeregt und bemerkten beide nicht, dass am Straßenrand Autos parkten. Die 46-Jährige fuhr auf den hintersten Wagen auf, beschädigte dessen Bremslicht und kam zu Fall. Dabei verletzte sie sich leicht. Ein Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von mehr als 1,2 Promille. Im Krankenhaus wurden ihr Blutproben entnommen, um den Wert genau zu bestimmen.
Um kurz nach 18 Uhr hat sich ein Mann auf der Arnoldstraße in Dülken verletzt. Er hatte die Hinweise, die die Polizei im Vorfeld gegeben hatte, beherzigt: Wenn man Alkohol konsumiert hat, nicht aufs Fahrrad steigen, sondern schieben. Er stürzte beim Schieben, musste die Schmerzen in Kauf nehmen, hat sich aber die Anzeige erspart, weil er nicht auf dem Fahrrad gefahren war.
Auch der Anruf gegen 20 Uhr, die Polizei möge bitte zum Samtweg nach Grefrath kommen, weil dort jemand torkele und immer wieder auf die Straße stürze, erledigte sich. Ein Familienmitglied kam dorthin und holte den Vatertagsfeierer ab.
Der Unfall mit dem am schwersten verletzten Mann ereignete sich gegen 20.30 Uhr auf der Wankumer Straße in Hinsbeck. Ein 53-jähriger Nettetaler war mit seinem Pedelec dort in Richtung Markt unterwegs. Auf Höhe der Oberstraße seien ihm andere Radfahrende entgegen gekommen, weswegen er ausgewichen sei. Er kam nach rechts von der Fahrbahn ab, fuhr auf dem Gehweg und stieß mit dem Pedelec vor einen Poller. Durch diesen Zusammenstoß stürzte er und erlitt schwere Verletzungen, die einen stationären Krankenhausaufenthalt erforderten.
Um kurz nach 20.30 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung auf der Stelyer Straße in Kaldenkirchen ein niederländischer Wagen auf. Als dieser auf eine Tankstelle fuhr, kontrollierten das Streifenteam den Fahrer, einen 47-jährigen Iraner mit Wohnsitz in Venlo. Er räumte ein, Alkohol getrunken zu haben. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwas über 0,6 Promille. Deshalb musste das Auto stehenbleiben, der Mann wurde bis zu seiner Ausnüchterung zum Fußgänger.
Gegen 22.15 Uhr fielen einer Streifenwagenbesatzung auf dem Radweg des Amerner Weges zwischen Dülken und Amern zwei Männer auf. Einer fuhr auf einem Fahrrad ohne Licht, der andere in deutlichen Schlangenlinien auf einem E-Bike. Der 29-jährige Schwalmtaler, der mit dem Fahrrad unterwegs gewesen war, stimmte einem Alkoholtest zu und räumte auch ein, dass man gemeinsam gefeiert und getrunken habe. Sein vorläufiger Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwas mehr als 1,9 Promille. Der 40-jährige Viersener versuchte zunächst, den Alkoholkonsum zu leugnen, räumte ihn jedoch kurz darauf ein. Allerdings erklärte er sich weder mit einem Atemalkoholtest noch mit einer Blutabnahme einverstanden. Was nichts nützte. Beiden wurde am Ende Blut abgenommen, um den Alkoholwert genau zu bestimmen. Auch das Straßenverkehrsamt wurde informiert. Dort wird darüber entschieden, ob jemand den Führerschein abgeben muss oder nicht. Das kann passieren, auch wenn man "nur mit dem Fahrrad unterwegs war. Denn auch dort gilt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit, die auf dem Fahrrad bei 1,6 Promille liegt.
Trotz einer leichteren Verletzung musste ein 22-jähriger Nettetaler die Nacht zum Freitag im Krankenhaus verbringen. Er war am späten Abend mit dem Fahrrad auf einem Geh- und Radweg an der Wankumer Straße in Hinsbeck unterwegs gewesen und dabei nach Zeugenaussagen mehrfach in den Graben gefallen. Er verweigerte einen Atem-Alkoholtest, die Blutprobe wurde daraufhin angeordnet. Ihr Ergebnis steht noch aus.
Weiter ging es in Schwalmtal. Hier ist gegen 0.30 Uhr ein 18-jähriger Wegberger mit dem Auto in einem Zaun in Lüttelforst gelandet, hat dabei Zaun und Auto beschädigt und eine Ölspupr verursacht. Er fuhr dann noch etwas über einen Kilometer durch Lüttelforst, bevor er einen Passanten ansprach und um ein Telefon bat um seine Familie anzurufen.
Es stellte sich heraus, dass der junge Mann noch keinen Führerschein hat. Zunächst hatte er alles richtig gemacht, als er für die Heimkehr nach einer Feier, bei der er Alkohol getrunken hatte, eben kein Auto benutzte. Später sei ihm dann zu Hause die Idee gekommen, eine Runde mit dem Familienauto herumzufahren, da er allein im Haus sei und so sehnlich darauf warte, endlich die Fahrprüfung ablegen zu können und einen Führerschein zu bekommen. Während seiner Fahrt durch Lüttelforst wollte er dann auch noch einen Handy-Anruf annehmen, woraufhin er das Lenkrad verriss und in den Zaun krachte. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,2 Promille. Das Ergebnis der anschließenden Blutprobe steht noch aus. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig, was Kraftfahrzeuge angeht. Die Ermittlungen dauern an.
Die Polizei appelliert mit Blick auf das Wochenende und vor allem auf das lange Pfingstwochenende in acht Tagen: Die Hinweise, die vor dem 1. Mai oder vor Vatertag so zahlreich verbreitet werden, gelten auch an anderen Wochenenden und an jedem ganz normalen Tag. Die Quintessenz ist. Wer trinkt, fährt nicht - wer fährt, trinkt nicht. /hei (344)
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