BPOLI C: Bundespolizei trifft mehrere Feststellungen am Grenzübergang in Reitzenhain

Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz kontrollierten am 19. Mai 2026 um 15:30 Uhr einen slowenischen Staatsangehörigen im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen am Grenzübergang in Reitzenhain. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung des 49jährigen Mannes wurde festgestellt, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort offen war. Der Mann war zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen oder einer Geldstrafe von über 900 EUR verurteilt wurden. Er konnte das Geld aufbringen und seine Reise fortsetzen. Für eine 32jährige ungarische Staatsangehörige endete die Einreisekontrolle heute Morgen um 00:20 Uhr am Grenzübergang in Reitzenhain in der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz. Bei der Frau war ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Diebstahls offen. Die geforderte Geldstrafe von über 1000 EUR konnte die Frau nicht aufbringen, sie wurde von Einsatzkräften der Bundespolizeiinspektion Chemnitz in die JVA Chemnitz gebracht, wo sie nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen verbüßen muss. Ein LKW-Fahrer mit aserbaidschanischer Staatsangehörigkeit wurde heute Morgen um 03:30 Uhr einer Kontrolle unterzogen. Bei dem 56jährigen Mann wurde eine Fahndungsnotierung zur Einreiseverweigerung wegen Tötungsabsichten an seiner Tochter in Frankreich festgestellt. Er wurde nach Tschechien zurückgewiesen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Chemnitz Telefon: 0371 4615-105 E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de