Bundespolizeidirektion München: Slowakisches Trio beschäftigt Bundespolizei / Fahren ohne Fahrerlaubnis – 640 Tage Haft – Springmesser und Hitler-Gruß

Die Bundespolizei hat am Mittwoch (20. Mai) an der A93 nahe Kiefersfelden drei slowakische Pkw-Insassen festgenommen. Einer von ihnen musste für rund 21 Monate ins Gefängnis. Die anderen beiden kamen mit Strafanzeigen davon. Bei der Kontrolle des Fahrzeugführers stellte sich zunächst heraus, dass dieser den Beamten keinen Führerschein aushändigen konnte. Weitergehende Recherchen ergaben, dass dem 39-Jährigen die Fahrerlaubnis entzogen worden war und er das Auto nicht hätte führen dürfen. Der Mann wurde vorläufig festgenommen und der zuständigen Rosenheimer Verkehrspolizeiinspektion überstellt. Diese zeigte ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis an. Sein Beifahrer musste die Reise hingegen vollends beenden. Mithilfe der Personalien des 48-Jährigen fanden die Bundespolizisten heraus, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Demnach muss der slowakische Staatsangehörige für die Dauer von 640 Tagen ins Gefängnis. Hierbei handelt es sich um den noch nicht verbüßten Rest einer ursprünglich vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Vergewaltigung verhängten Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Nachdem er 42 Monate davon "abgesessen" hatte, wurde er aus Deutschland abgeschoben. Dabei war er belehrt worden, dass er bei einer Rückkehr in die Bundesrepublik mit der Vollstreckung des Rests zu rechnen habe. Dieser Fall ist nach seiner Einreise über die deutsch-österreichische Grenze eingetreten. Die Bundespolizisten lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt Bernau ein, wo er voraussichtlich bis Februar 2028 bleiben muss. In einer Jackentasche des dritten Slowaken, der auf der Rückbank mitgefahren war, fanden die Kontrollbeamten ein Springmesser, das als verbotener Gegenstand einzustufen war. Daher wurde er beschuldigt, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben. Die Einleitung des Strafverfahrens "quittierte" der 38-Jährige gegenüber den Bundespolizisten mit einem Hitler-Gruß. Angesichts dieser Entgleisung musste der Mann auch noch eine Strafanzeige wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen entgegennehmen, ehe er seine Reise fortsetzen durfte. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Internet: | X: bpol_by Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .