(Tuttlingen / Lkr. Tuttlingen) E-Scooter-Fahrer auf Gehweg stößt mit Auto zusammen: Hinweise der Polizei (20.05.2026)

Ein Verkehrsunfall zwischen einem E-Scooter und einem Auto hat sich am Mittwochmittag auf der Möhringer Straße ereignet. Ein 23-jähriger Mann war gegen 12:45 Uhr verbotswidrig auf dem Gehweg in Richtung Innenstadt unterwegs. Dabei stieß er gegen den Audi einer 33-Jährigen, die aus einem Grundstück über den Gehweg auf die Straße einfahren wollte. Der E-Scooter-Fahrer erlitt glücklicherweise nur leichte Verletzungen. Der Schaden beläuft sich auf etwa 2.500 Euro. Das Polizeirevier Tuttlingen hat die Ermittlungen aufgenommen. Präventionshinweise der Polizei: In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass mit E-Scootern nicht auf Gehwegen gefahren werden darf. Vielmehr sollte - wenn vorhanden - der Radweg und sonst die Straße benutzt werden. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger immer Vorrang, sodass die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden sollte. Das Befahren von Fußgängerzonen ist nicht zulässig. Außerdem gilt: - Mindestalter: 14 Jahre - Geschwindigkeit: max. 20 km/h - Nur mit Versicherung und Kennzeichen - Zu zweit fahren ist verboten - Handy in der Hand: 100 EUR + 1 Punkt - Unter 21 Jahren oder in der Probezeit gilt: 0,0 PromilleRückfragen bitte an: Fabian Herkommer Polizeipräsidium Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 995-3355 Durchwahl: 07531 995-1011 E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de