BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl auf der A 40

Am Donnerstagmittag, 21. Mai 2026 kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen einen 40-jährigen Polen nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden auf der Bundesautobahn 40 an der Anschlussstelle Kempen. Bei der Überprüfung seiner Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen wurde bekannt, dass ihn die Staatsanwaltschaft Frankfurt / Oder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit einem Vollstreckungshaftbefehl sucht. Hiernach ist der Mann durch das Amtsgericht Fürstenwald / Spree zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro verurteilt worden. Die Bundespolizei verhaftete den Verurteilten noch vor Ort. Da er die erforderliche Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro nicht bezahlen konnte, brachte ihn die Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt Moers, wo ihm eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe erwartet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Christian Goerke Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.