BPOLI DD: Erfolgreiche Vollstreckung von zwei Haftbefehlen und Sicherstellung einer Anscheinswaffe
Am Donnerstag, den 21.05.2026, gegen 16:30 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei im Eurocity auf der Fahrtstrecke von Prag nach Dresden einen 27-jährigen russischen Staatsangehörigen. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Diebstahls vorlag.
Da die rechtskräftig verhängte sechsmonatige Freiheitsstrafe keine Abwendungsmöglichkeit durch eine Geldleistung vorsah, wurde der Gesuchte festgenommen. Die Zuführung zur Justizvollzugsanstalt Dresden erfolgte noch am selben Abend.
Ein weiterer Sachverhalt rief die Einsatzkräfte gegen 19:00 Uhr auf den Plan. Eine Zeugin informierte die Bundespolizei am Hauptbahnhof Dresden darüber, dass eine männliche Person auf dem Wiener Platz aus einer Gruppe von Jugendlichen heraus mit einer vermeintlichen Schreckschusswaffe hantiere.
Beim Erblicken der Bundespolizisten entzog sich die Personengruppe fußläufig der Kontrolle. Nach einer kurzen Nacheile gelang es den Beamten, drei Beteiligte, darunter dem tatverdächtigen 18-jährigen syrischen Staatsangehörigen, zu stellen. Im Rahmen der unverzüglich eingeleiteten Fahndung konnten drei weitere flüchtige Personen durch Einsatzkräfte der Landespolizei Sachsen gestoppt werden.
Obwohl eine Durchsuchung der Personen zunächst ergebnislos verlief, führte eine Absuche des Nahbereichs zum Erfolg: Beamte der Bundespolizeiinspektion Dresden stellten eine schwarze, demontierte Spielzeugpistole sicher, die in einem Blumenkasten abgelegt worden war. Der Vorgang wurde zwecks weiterer Bearbeitung zuständigkeitshalber an die Landespolizei Sachsen übergeben.
Am späten Abend, gegen 23:40 Uhr, vollstreckten die Bundespolizisten am Hauptbahnhof Dresden einen weiteren Haftbefehl. Bei der Überprüfung eines 35-jährigen ungarischen Staatsangehörigen wurde eine Ausschreibung des Amtsgerichts Leipzig wegen Diebstahls festgestellt.
Der Betroffene war zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro oder zur Ableistung einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe verpflichtet. Da der Mann den geforderten Geldbetrag vor Ort begleichen konnte, wurde der Ungar nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt.
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