BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle am Wochenende
Am vergangenen Wochenende hat die Bundespolizei im Raum Kaldenkirchen mehrere Haftbefehle vollstreckt und dabei verschiedene Straftaten sowie Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt. Mehrere Personen wurden festgenommen, teilweise konnten offene Geldstrafen noch vor Ort bezahlt werden.
Den Auftakt machte am Freitagmorgen, 22. Mai 2026, eine Kontrolle am Friedhof Nettetal-Kaldenkirchen. Dort überprüften Beamte der Bundespolizei einen 22-jährigen Deutschen. Wie sich herausstellte, lag gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz vor. Der 22-Jährige hätte eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro sowie Verfahrenskosten von 102,00 Euro zahlen müssen. Da er den Betrag nicht begleichen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Moers eingeliefert. Zudem bestanden gegen ihn zwei Aufenthaltsermittlungen von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und Dortmund wegen Erschleichens von Leistungen und Hausfriedensbruchs.
Am Freitagabend kam es zudem zu einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr am Bahnübergang Lärchenweg in Kaldenkirchen. Hiernach versuchte ein 24-jähriger Spanier, einen Güterzug eigenständig anzuhalten, nachdem er den letzten Personenzug in Richtung Niederlande verpasst hatte. Der Lokführer leitete sofort eine Notbremsung ein und verweigerte dem Spanier mehrfach den Einstieg. Dennoch versuchte der Mann anschließend, auf einen Kesselwagen zu klettern, um mitzufahren. Aufgrund des Vorfalls wurde die Oberleitung abgeschaltet und die Strecke gesperrt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,04 mg/l. Der Spanier wurde anschließend von der Kreispolizeibehörde Viersen in Gewahrsam genommen. Die Bundespolizei leitetet ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.
Am Samstagvormittag kontrollierten Bundespolizisten an der Anschlussstelle Kaldenkirchen-Süd auf der Bundesautobahn 61 einen 48-jährigen Kosovaren, der als Beifahrer in einem Audi aus den Niederlanden eingereist war. Der Kosovare konnte lediglich einen kosovarischen Reisepass vorlegen. Zuletzt eingereist war er im Juni letzten Jahres und hält sich seitdem unerlaubt im Schengen-Gebiet auf. Weitere aufenthaltslegitimierende Dokumente konnte er nicht vorlegen. Nach Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Memmingen wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vorlag. Offen war eine Geldstrafe von insgesamt 2.477,50 Euro. Alternativ hätte ihm 120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe gedroht. Der Kosovare wurde festgenommen und zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht, wo er den offenen Betrag begleichen konnte. Aufgrund seines unerlaubten Aufenthalts wurde er am Folgetag über den Flughafen Düsseldorf nach Kosovo abgeschoben. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts eingeleitet.
Auch am Sonntagmorgen vollstreckte die Bundespolizei einen weiteren Haftbefehl. Auf der Poststraße bei Kaldenkirchen kontrollierte die Bundespolizei einen 46-jährigen Polen. Gegen den Gesuchten bestanden Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen gemeinschaftlich versuchten schweren Diebstahls. Der Mann hatte noch einen offenen Geldbetrag in Höhe von 800,00 Euro zuzüglich der Bearbeitungskosten in Höhe von 96,50 Euro zu bezahlen oder eine 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Da er die fällige Geldstrafe nicht bezahlen konnte, brachte die Bundespolizei ihn zum Haftantritt in das Gefängnis in Moers.
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