BPOLI MD: Kontrolle im Nahverkehr endet für 39-Jährigen mit Haftantritt

Am Dienstag, den 26. Mai 2026, kontrollierte eine Streife der Bundespolizei in den Nachmittagsstunden während einer Zugstreife auf der Fahrt vom S-Bahntunnel Neustadt zum Hallenser Hauptbahnhof einen männlichen Reisenden. Die anschließende Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig. Im April 2024 verurteilte das Amtsgericht Leipzig den Deutschen wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 60 Tagen. Weder zahlte der 39-Jährige den auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich, trotz ergangener Ladung, dem Strafantritt. Folglich erließ jene Staatsanwaltschaft im Mai dieses Jahres den Haftbefehl. Der Gesuchte konnte den haftabwendenden Betrag von 900 Euro nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, in der er seine 15-tägige Haft angetreten hat. Abschließend informierten die Einsatzkräfte die ausschreibende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de X: @bpol_pir