BPOLI MD: Erzwingungshaft eines 41-Jährigen nach Kontrolle in S-Bahn voll-streckt
Am Dienstag, den 26. Mai 2026, kontrollierte eine Streife der Bundespolizei in den Nachmittagsstunden auf der Zugfahrt von Dessau nach Bitterfeld einen männlichen Reisenden. Die anschließende Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei ergab einen Erzwingungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Im Dezember 2024 verurteilte das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen den marokkanischen Staatsangehörigen zu 15 Tagen Erzwingungshaft. Weder zahlte der 41-Jährige das auferlegte Bußgeld, noch stellte er sich nach ergangener Ladung dem Antritt zur Erzwingungshaft. Folglich erließ jene Staatsanwaltschaft im Oktober 2025 den Haftbefehl. Der Gesuchte konnte den haftabwendenden Betrag von 680 Euro nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, in der er seine 15-tägige Haft angetreten hat. Abschließend informierten die Einsatzkräfte die ausschreibende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.
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