Mit Tempo 100 durch Lünen – Polizei stoppt flüchtigen Autofahrer
Lfd. Nr.: 0418
Eine nächtliche Verkehrskontrolle in Lünen endete am Dienstagabend (26.5.) mit einer Verfolgungsfahrt, mehreren Verkehrsverstößen und der Festnahme eines 32-jährigen Mannes. Der Fahrer stand unter Alkoholeinfluss, verfügte über keine gültige Fahrerlaubnis und war mit falschen Kennzeichen unterwegs.
Gegen 20:50 Uhr führten die Polizeibeamten auf der Kamener Straße Verkehrskontrollen durch. Dabei fiel ihnen ein grauer Opel wegen augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit auf. Eine Überprüfung des Kennzeichens ergab, dass das Kennzeichen zur Entstempelung ausgeschrieben war.
Als die Beamten das Auto kontrollieren wollten, beschleunigte der Autofahrer stark und entzog sich der Kontrolle. Während der Flucht überholte der Mann auf der Kamener Straße mehrere unbeteiligte Fahrzeuge teilweise über die Gegenfahrbahn. Die anschließende Verfolgungsfahrt führte unter anderem über die Kreuzstraße, die Preußenstraße, die Kurler Straße sowie anschließend auf die Autobahn A 2 in Fahrtrichtung Oberhausen. Im Verlauf der Fahrt erreichte der Pkw innerorts Geschwindigkeiten von etwa 100 km/h.
Im Bereich der Ausfahrt der A2 zur B 236 konnte das Fahrzeug erneut festgestellt werden. Wenig später entdeckten die Einsatzkräfte das Auto auf dem Seitenstreifen der Dortmunder Straße im Kreuzungsbereich "An der Wethmarheide". Der Fahrer befand sich alleine im Auto und ließ sich widerstandslos festnehmen.
Bei der Kontrolle ergaben sich Hinweise auf Alkoholkonsum. Im weiteren Verlauf wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der tschechische Staatsbürger ohne festen Wohnsitz in Deutschland nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Zudem lag gegen ihn ein Haftbefehl vor. Der genutzte Opel war seit Herbst 2023 außer Betrieb gesetzt.
Die Beamten brachten den 32-jährigen Fahrer in das Polizeigewahrsam Dortmund, das Auto stellten sie sicher. Neben der Vollstreckung des Haftbefehl erwarten den Mann nun weitere Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauchs sowie Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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