(KA) Karlsruhe – Verkehrsunfall mit E-Scooter – Fahrradfahrer schwer verletzt
Bei einem Verkehrsunfall am Sonntagnachmittag im Stadtteil Grünwinkel kollidierte ein E-Scooter-Fahrer mit einem Fahrradfahrer
Bisherigen Erkenntnissen zufolge benutzte ein 13-Jähriger verbotswidrig einen E-Scooter und fuhr damit gegen 17:50 Uhr verkehrswidrig entgegen der Fahrtrichtung auf dem Fahrrad- und Fußgängerweg der Rheinhafenstraße in Richtung Osten. An der Kreuzung zur Durmersheimer Straße kollidierte der jugendliche Fahrer schließlich mit einem Fahrradfahrer, der von der Durmersheimer Straße nach rechts in die Rheinhafenstraße einbiegen wollte. Der 61-jährige Radfahrer kam daraufhin zu Fall und zog sich eine Kopfverletzung zu. Alarmierte Rettungskräfte brachten ihn in ein Krankenhaus.
Der E-Scooter Fahrer wurde nicht verletzt.
Um sicher mit dem E-Scooter unterwegs zu sein und Unfälle zu vermeiden, weist die Polizei auf die nachfolgenden Regeln hin:
- E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge dürfen erst ab 14
Jahren im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden.
- Mit dem E-Scooter muss auf Radwegen, Radfahrstreifen oder
Fahrradstraßen gefahren werden. Wenn diese nicht vorhanden sind,
muss man auf der Straße scootern. Fahren auf dem Gehweg oder in
Fußgängerzonen ist verboten (es sei denn, es ist durch das
Zusatzzeichen "E-Scooter frei" ausdrücklich erlaubt).
- Rücksichtsvolles und richtiges Parken. Grundsätzlich dürfen
E-Scooter auf Gehwegen und am Straßenrand abgestellt werden. Sie
dürfen aber keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern.
Verantwortungsbewusstes Parken der Roller geht alle an und kann
zur allgemeinen Akzeptanz der Fortbewegungsmittel beitragen.
- Wir empfehlen dringend das Tragen eines Fahrradhelmes! Es
besteht keine Helmpflicht nach der
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Dennoch gilt: Schütze Dein
BESTES!Fabian Sauer, Pressestelle
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