Zweiradfahrer werden bei Kontrollen besonders unter die Lupe genommen

Die Anzahl der am Straßenverkehr teilnehmenden Zweiradfahrer wie Fahrrad, Motorräder, Roller und insbesondere E-Scooter nimmt stetig zu. Dadurch steigen auch die Zahlen der bei Verkehrsunfällen verunglückten Zweiradfahrer. In 2025 wurden im Rhein-Kreis Neuss 790 Personen, die mit einem Zweirad unterwegs waren verletzt. Zweiradfahrer haben im Gegensatz zu Autos keine Knautschzonen und die Gefahr von schwerwiegenden Verletzungen ist dadurch deutlich erhöht. Daher führt die Polizei regelmäßige Präventionstage zum Thema Verkehrssicherheit durch. Am Samstag, 20.06.2026, findet solch einer auf dem Freithof in Neuss statt. Zusammen mit ihren Netzwerkpartner informiert die Polizei unter anderem zu den Gefahren des "Toten Winkel" oder bietet einen Pedelecsimulator an. Aber nicht nur Prävention ist Teil der Verkehrssicherheitsarbeit. Auch das Ahnden von Verkehrsverstößen gehört dazu. Eine Hauptunfallursache ist oftmals das nicht Einhalten von Geschwindigkeitsbegrenzungen. Daher führten die Beamte am Montagmorgen (01.06.) im Bereich mehrerer Schulen an der Weberstraße Geschwindigkeitskontrollen und Kontrollen der Verkehrssicherheit von Zweirädern durch. Insgesamt konnten mehr als 20 Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße festgestellt werden. Ein männlicher Fahrer eines Motorrades fiel dabei besonders ins Auge der Beamten. Der 40-jährige Neusser hatte das Rotlicht einer Ampel missachtet und sollte angehalten werden. Jedoch versuchte er zu flüchten, indem er rechts an wartenden Fahrzeugen vorbeifuhr. Da er auch noch zwei gehenden Personen ausweichen musste, verlor er offenbar die Kontrolle über sein Motorrad, stürzte und flüchtet zunächst zu Fuß. Er kam nicht weit. Die Polizisten konnte ihn schnell einholen und festhalten. Jetzt stellte sich auch heraus, warum er versuchte zu flüchten. Das Motorrad wurde offenbar zuvor in Düsseldorf gestohlen, war nicht zugelassen und wies keinen gültigen Versicherungsschutz auf. Er selbst ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Bei dem Neusser selbst bestand der Verdacht des Konsums von Betäubungsmitteln und Alkohol vor Fahrtantritt. Ihm wurden zur Feststellung der Art und Menge der Betäubungsmittel sowie zur Bestimmung des Alkoholgehaltes eine Blutprobe entnommen. Eine Entlassung nach Abschluss der Maßnahmen erfolgte jedoch nicht. Zwei offene Haftbefehle verhinderten dies, sodass er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss Pressestelle Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131 300-14000 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: