BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet am Flughafen Düsseldorf zwei Reisende

Am gestrigen Dienstagmorgen (02.06.2026) wurde durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf ein Rumäne festgestellt, der sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei vorstellte. Hierbei stellten die Beamten fest, dass nach dem 29-Jährigen gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Krefeld hatte im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im November 2024 Verurteilten erlassen. Da er sich auf die ergangene Strafantrittsladung nicht gestellt hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Doch die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von fünf Tagen konnte der in Moldau lebende Mann abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 200 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Anschließend setzte er seine Reise fort. Wenige Minuten später stellten die Bundespolizeibeamten einen Deutschen fest, der beabsichtigte, nach Marsa Alam/Ägypten zu fliegen. Im Rahmen der Ausreisekontrolle ergab sich, dass der 45-Jährige von der Staatsanwaltschaft Paderborn gesucht wurde. Diese hatte im Juni des vergangenen Jahres einen Haftbefehl wegen versuchter Nötigung gegen den im Juli 2024 Verurteilten ausgestellt. Da er sich der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde die Fahndung veranlasst. Doch der Essener konnte die Geldstrafe in Höhe von 180 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von sechs Tagen abwenden. Die Ausreise nach Ägypten wurde ihm danach gestattet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.