Bundespolizeidirektion München: Streit um Pfandflasche endet mit Schlag ins Gesicht

Nürnberg - Ein 47-jähriger Iraker hat am Dienstag (2. Juni) im Hauptbahnhof Nürnberg einen 31-jährigen Syrer mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Die Bundespolizei ermittelt wegen Körperverletzung. Am Dienstagnachmittag, gerieten zwei Männer im am Gleis 18 stehenden Regionalexpress RE90 in einen Streit. Ursächlich war eine Pfandflasche, welche beide Pfandsammler zuerst gesehen haben wollten. Im Verlauf des Streits schlug der Iraker dem Syrer mit der Faust ins Gesicht, sodass dieser kurz zu Boden ging. Mitarbeiter der Deutschen Bahn wurden auf den Vorfall aufmerksam und zogen die Bundespolizei hinzu. Nachdem diese die Kontrahenten trennen konnte, wurde der 31-Jährige noch ärztlich betreut, eine Behandlung war aber nicht nötig. Beide Männer wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Gegen den 47-jährigen Iraker leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen Körperverletzung ein. Der Mann ist der Polizei bereits bekannt: Er ist wegen Diebstahls, Bedrohung und Beleidigung mehrmals in Erscheinung getreten und hat bereits eine Freiheitsstrafe wegen Hausfriedensbruchs verbüßt. Rückfragen bitte an: Fridolin Schürer Bundespolizeiinspektion Nürnberg Bahnhofsplatz 6 - 90443 Nürnberg Telefon: 0911 205551-105 E-Mail: bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit Ihren circa 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit 16.082 qkm die flächenmäßig größte Bundespolizeiinspektion in Bayern. Sie betreut mehr als 1.820 Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr bahnpolizeilicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Landkreis Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und umfasst auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg - Ingolstadt. Ihr gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt an. Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.