Appell der Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte: Reform des externen Weisungsrechts wichtiger denn je
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In einem Appell vom heutigen Tag erinnern die deutschen Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte zusammen mit dem Generalbundesanwalt erneut an eine Reform des externen
Weisungsrechts. Angesichts des Abbaus von Rechtsstaatlichkeit in anderen Staaten sei diese
"wichtiger denn je".
Die "Chefankläger" fordern einhellig, Neutralität und Objektivität der Staatsanwaltschaften weiter
zu stärken und sie gegenüber äußeren Einflüssen auf das Strafverfahren resilient und unabhängig zu machen. Als unentbehrliche Organe der Strafrechtspflege würden die Staatsanwaltschaften rechtsstaatliche und gesetzmäßige Verfahrensabläufe garantieren und für eine unparteiische
Ermittlung der materillen Wahrheit stehen. Damit nicht zu vereinbaren sei, dass die Justizministerinnen und Justizministern ein unbegrenztes Weisungsrecht hätten und ohne nähere Voraussetzungen in einzelne Rechtssachen eingreifen könnten.
Schon im Jahr 2020 hatten die Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte empfohlen,
eine gesetzliche Anpassung des Weisungsrechts vorzunehmen. Damals hieß es unter anderem,
es solle ein Verbot "justizfremder Erwägungen" geben. Außerdem sollten externe Weisungen
stets schriftlich erteilt und begründet werden. Auf dem Gebiet der Europäischen Rechtshilfe
wurde auch eine inhaltliche Einschränkung des externen Weisungsrechts für notwendig erachtet.
Trotz dieser und weiterer Bemühungen habe es inzwischen jedoch keinerlei Fortschritt gegeben.
Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich aus Hamburg: "Es ist nach wie vor umstritten, warum die
Staatsanwaltschaften in Deutschland überhaupt der politischen Einflussnahme unterliegen. Die
Europäische Staatsanwaltschaft zeigt schon seit Jahren, dass es auch ohne institutionelle, personelle und formelle Abhängigkeiten geht. Zum Schutz der Justiz müsste eine Reform des externen Weisungsrechts daher eigentlich an vorderster Stelle stehen. Gerade bei der Aufklärung
und Verfolgung von Straftaten sollte jeder Anschein von Eingriffen Dritter vermieden werden."
Anlage: Beschluss vom 03.06.2026
Hamburg, 03.06.2026
Oberstaatsanwältin Mia-Christine Sperling-Karstens
Oberstaatsanwältin Melina Traumann
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