Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg – Zentralstelle Cybercrime Niedersachsen (ZCN) und der Zentralen Kriminalinspektion (ZKI) Oldenburg

+++ Mutmaßliche Darknet-Drogenhändler festgenommen +++ Zahlreiche Durchsuchungsmaßnahmen in zwei Bundesländern und drei Haftbefehle vollstreckt +++ Unter der Sachleitung der neu gegründeten Zentralstelle Cybercrime Niedersachsen (ZCN) der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg führt die Zentrale Kriminalinspektion (ZKI) Oldenburg derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. im Darknet bzw. Beihilfe. Die Ermittlungen richten sich gegen vier männliche Beschuldigte im Alter zwischen 31 und 37 Jahren. Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen sollen die drei Hauptbeschuldigten aus Oldenburg, Bad Zwischenahn und dem Bereich Hamburg zwischen Februar 2019 und April 2026 in über 1000 Fällen Betäubungsmittel, wie Cannabis, Amphetamin, Kokain und Ecstasy, über das Darknet und über Messenger-Dienste veräußert und anschließend über Postversanddienstleister an die internationalen Käufer versandt haben. Die drei Beschuldigten sollen dabei arbeitsteilig vorgegangen sein. Die Ermittlungen begründen den Verdacht, dass die Betäubungsmittel zunächst durch einen der Beschuldigten, bei dem es sich um einen Zollbeamten handelt, beschafft und anschließend zentral im Bereich Bad Zwischenahn gebunkert wurden. Der Verkauf der Drogen soll u.a. auf diversen Darknet-Marktplätzen sowie über Messenger-Dienste überwiegend gegen Kryptowährung erfolgt sein. Der zweite Beschuldigte soll die Drogen anschließend verpackt und versandt haben, während dem dritten Beschuldigten die Aufgabe der Zahlungsabwicklungen zugefallen sein soll. Die umfangreichen Ermittlungen der ZKI Oldenburg begründen den Verdacht, dass die Beschuldigten durch den Verkauf der Betäubungsmittel einen Umsatz von mindestens 500.000 Euro erzielt haben. Gegen einen weiteren Beschuldigten, einen Polizeibeamten der Polizeidirektion Oldenburg, wird wegen des Verdachts der Beihilfe ermittelt. Er soll Lagerräumlichkeiten betrieben haben, die für die Abwicklung der Drogengeschäfte genutzt worden sein sollen. Gestern, am 03.06.2026, wurden unter Leitung der ZCN durch Einsatzkräfte der ZKI Oldenburg zehn Wohn- und Bürogebäude in Oldenburg, Bad Zwischenahn, Wilhelmshaven und Hamburg durchsucht und dabei mehrere Vermögensarreste und Untersuchungshaftbefehle gegen die drei Hauptbeschuldigten vollstreckt, die das Amtsgericht Osnabrück zuvor erlassen hatte. Bei den Durchsuchungen konnten diverse Beweismittel (schriftliche Unterlagen, diverse Datenträger und Speichermedien, Kommunikationsmittel sowie mehrere Kilogramm Cannabis- und Amphetaminprodukte, mehrere tausend XTC-Tabletten sowie Geräte zu Herstellung und Verpackung von Betäubungsmitteln) und Vermögenswerte (u.a. Bargeld im hohen 5-stelligen Bereich und hochwertige Uhren) sichergestellt werden. Der Zugriff erfolgte zum Teil mithilfe von Spezialeinheiten. Unterstützt wurde die ZKI Oldenburg zudem durch weitere Kräfte der Bereitschaftspolizei, des Landeskriminalamtes Hamburg und zweier Diensthundestaffeln aus Hamburg und Niedersachsen. Die drei festgenommenen Beschuldigten wurden am 04.06.2026 dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht in Osnabrück vorgeführt, welcher für alle die Vollziehung der Untersuchungshaft anordnete. Die Ermittlungen der ZCN und der ZKI Oldenburg dauern weiterhin an. Rückfragen bitte an: Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Zweigstelle Osnabrück Zentralstelle Cybercrime Niedersachsen (ZCN) Pressesprecher: Herr OStA Bagung 0441/220-4901 0175/7775398 gstol-pressestelle@justiz.niedersachsen.de