Gewerbsmäßiger Drogenhandel – Ermittlungen werden erfolgreich fortgesetzt

Im Zusammenhang mit einem Ermittlungsfahren wegen unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen hat die Polizei Hannover am Donnerstag, 04.06.2026, erneut Durchsuchungen durchgeführt. Bereits im Dezember 2025 erfolgte Durchsuchungen hatten damals einen 29 Jahre alten Tatverdächtigen hinter Gitter gebracht. Nun bestätigte sich der Verdacht gegen vier Tatverdächtige, darunter erneut der 29-Jährige, bezüglich Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- und gegen das Waffengesetz. Seit Oktober 2025 führten Ermittlerinnen und Ermittler des Zentralen Kriminaldienstes Hannover intensive Ermittlungen gegen zwei Männer im Alter von 29 und 30 Jahren. Im Zuge dessen ergaben sich konkrete Hinweise auf eine bevorstehende Übergabe von Betäubungsmitteln. Diese Erkenntnisse führten dazu, dass die Polizei zwei Tatverdächtige festnahm und in der Folge mehrere bereits zuvor erwirkte Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckte (die damalige Pressemitteilung ist unter folgendem Link verfügbar: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/6181622). Der 29-Jährige kam in Untersuchungshaft. Im Rahmen der zwischenzeitlich fortgeführten Ermittlungen erlangte die Polizei nunmehr Erkenntnisse, die zur Identifizierung weiterer Tatbeteiligter führten. Ferner ergaben sich Hinweise darauf, dass einer der Tatverdächtigen im Besitz von Schusswaffen ist. Im Verdacht standen nunmehr insgesamt vier Personen, sodass das Amtsgericht Hannover erneut Durchsuchungsbeschlüsse erlassen hat. Diese wurden am Donnerstagmorgen in vier Wohnungen in Hannover, in einer in Ronnenberg sowie in der Justizvollzugsanstalt Hannover im Zellenraum des damals festgenommenen 29-Jährigen vollstreckt. In den Räumen wurden technische Geräte wie Laptops und Mobiltelefone sowie eine geringe Menge Kokain und ein Elektroschocker aufgefunden und beschlagnahmt. Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover und der Polizeidirektion Hannover. /ram, pol Rückfragen bitte an: Erster Staatsanwalt Oliver Eisenhauer Tel.: 0511 347-5135 Mobil: 0172 1533574 Fax: 0511 347-5308 E-Mail: STH-B-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de