BPOL NRW: Fahndungstreffer am Flughafen – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Am Morgen des 8. Juni vollstreckten Bundespolizisten am Flughafen Dortmund einen Haftbefehl. Gegen 08:25 Uhr erschien ein portugiesischer Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tirana (Albanien). Zur Überprüfung seiner Personalien legte der Mann seinen Reisepass vor. Bei der Überprüfung seiner Daten in den polizeilichen Fahndungssystemen stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz fest. Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hatte den 31-Jährigen bereits im April 2025 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro, ersatzweise 45 Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt. Die Bundespolizisten eröffneten dem Verurteilten den Haftbefehl und nahmen ihn vor Ort fest. In den Diensträumen der Bundespolizei konnte der Portugiese die geforderte Geldsumme vollständig begleichen und so die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Nach Ausstellung einer Quittung wurde ihm die Ausreise nach Tirana gestattet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Björn Dahle Telefon: 49 (0) 231/ 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.