Polizei kontrollierte E-Scooter-Fahrerinnen und -fahrer – 2606097

In Heiligenhaus hat die Polizei am Montag (22. Juni 2026) im Rahmen von Schwerpunktkontrollen an der Hauptstraße sowie im Bereich der weiterführenden Schulen E-Scooter-Fahrerinnen und -fahrer in den Fokus genommen. Hierbei führten die Polizistinnen und Polizisten zahlreiche verkehrsdidaktische Gespräche insbesondere mit Jugendlichen. Insgesamt fünf Mal mussten die Einsatzkräfte entsprechende Verstöße mit Verwarngeldern ahnden - unter anderem, weil Jugendliche zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs waren oder unerlaubt über den Bürgersteig gefahren sind. Den Kontrollen vorausgegangen waren entsprechende Anwohnerbeschwerden, die bei der Polizei eingegangen waren. Die Polizei stellt klar: Immer wieder kommt es Kreis Mettmann durch E-Scooter zu gefährlichen Situationen - sei es auf der Straße oder auf einem Gehweg. Weit verbreitet ist nach wie vor der Mythos, dass man mit einem E-Roller immer auf dem Gehweg fahren darf. Das ist nicht so: Grundsätzlich gilt, dass Elektro-Kleinstfahrzeuge Radverkehrsflächen zu benutzen haben. Das bedeutet: Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern müssen Radwege benutzen, sofern diese vorhanden sind. Wenn jedoch kein baulich angelegter Radweg vorhanden ist, darf man mit E-Scootern auch auf der Fahrbahn und außerorts auch auf dem Seitenstreifen fahren. Wichtig: Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Fahren mit einem E-Scooter nur dann zulässig, wenn dies durch eine gesonderte Beschilderung für Elektro-Kleinstfahrzeuge ausdrücklich erlaubt ist. Übrigens: Wenn ein solches Schild nicht vorhanden ist, ist die Nutzung eines E-Scooters selbst mit ausgeschaltetem Motor auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nicht erlaubt! Wenn Sie mit einem E-Scooter durch eine Fußgängerzone von A nach B kommen möchten, müssen sie also absteigen und schieben. Weitere Infos rund um das sichere Benutzen von E-Scootern finden Sie auf unserer Homepage unter dem folgenden Link: https://mettmann.polizei.nrw/artikel/e-scooter-polizei-raeumt-mit-gaengigen-mythen-zu-den-elektrischen-rollern-auf. Fragen bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann Polizeipressestelle Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 982-1010 Telefax: 02104 982-1028 E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de X: WhatsApp-Kanal: Wir haben jetzt auch einen eigenen WhatsApp-Kanal! Hier informieren wir über wichtige und interessante Polizeimeldungen: