BPOL NRW: Bundespolizei stellt Tatverdächtigen nach Diebstahl und leitet Abschiebung ein.
Am 27.06.2026 konnte ein Tatverdächtiger nach einem Diebstahl nach einer kurzen Flucht festgenommen werden. Da der Tatverdächtige über keinen legalen Aufenthalt in Deutschland verfügte, wurde er am 28.06.2026 einem Haftrichter vorgeführt.
Am 27.06.2026 erschien ein 27-jähriger Deutscher auf der Wache der Bundespolizei am Aachener Hauptbahnhof und erstattete Anzeige wegen des Diebstahls seines Rucksacks, einschließlich seines Mobiltelefons. Mithilfe der Ortungsfunktion seines Mobiltelefons konnte er eine Streife der Bundespolizei in Aachen an die Tatverdächtigen heranführen.
Beim Erblicken der Polizisten ließen diese das Diebesgut fallen und flüchteten. Im Rahmen einer fußläufigen Verfolgung konnte ein 21-jähriger Algerier gestellt und vorläufig festgenommen werden. Hierbei leistete er Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen.
Im Weiteren wurde der 21-Jährige der Dienststelle zugeführt.
Auf der Dienststelle wurde das aufgefundene Stehlgut gesichtet und anschließend an den Geschädigten zurückgegeben.
Eine Überprüfung der Personalien des Tatverdächtigen ergab, dass der junge Mann nicht über einen legalen Aufenthalt in Deutschland verfügte. Im Weiteren wurde er vernommen und vorläufig festgenommen. Im Anschluss wurde er dem Polizeigewahrsamsdienst Aachen zugeführt.
Am 28.06.2026 wurde der 21-Jährige einem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete die Unterbringung in Abschiebehaft an.
Bei Rückkehr auf der Dienststelle in Aachen versuchte der junge Mann, sich durch Flucht der Zuführung zur Abschiebehaft zu entziehen. Durch die Beamten konnte dies sofort unterbunden werden. Im Anschluss wurde er der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren zugeführt.
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