BPOLI BHL: Nach Haft direkt zurück nach Tschechien
Bei der Einreisekontrolle am Grenzübergang Hellendorf, wurde ein 33-jähriger Tscheche am 30. Juni 2026 einer fahndungsmäßigen Personenüberprüfung unterzogen. Dokumente zu seiner Person, konnte er nicht vorlegen. Seine gemachten mündlichen Angaben zur Person, wurden anschließend mit einer Fingerabdrucknahme überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Tschechen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz besteht. Des Weiteren hat die Ausländerbehörde Dresden ihm das Recht auf Freizügigkeit/ Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland bis Oktober 2028 entzogen. Hintergrund sind mehrere begangene Straftaten in Deutschland, wie Diebstahl, Betrug und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nach dem Absitzen seiner 30- tägigen Haftstrafe in der JVA Dresden, wird er nach Tschechien zurückgewiesen.
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