BPOL NRW: Haft nach gefährlicher Körperverletzung

Nach einer gefährlichen Körperverletzung im Hauptbahnhof Hamm ist der 47-jährige Tatverdächtige in Haft genommen worden. Nach einer Meinungsverschiedenheit mit einer Mitarbeiterin eines Drogeriemarktes ist der obdachlose Mann am Mittwochmorgen (1. Juli) derart in Rage geraten, dass er einer Reinigungskraft der Deutschen Bahn seinen Unrat vor die Füße geworfen und den Mann verbal angegriffen haben soll. Ein Zugbegleiter, der auf die Situation aufmerksam wurde, versuchte zu schlichten, indem er sich zwischen die beiden Personen stellte. Daraufhin schlug der Obdachlose mehrfach mit einem Feuerzeuggasbrenner auf den Zugbegleiter ein. Mit Hilfe von zwei Mitarbeitern des Ordnungsamtes wurde der Angreifer zu Boden gebracht und an die alarmierten Einsatzkräfte der Bundespolizei übergeben. Der Zugbegleiter brach nach dem Vorfall seinen Dienst ab und begab sich in ärztliche Behandlung. Ermittlungen ergaben, dass der Angreifer vor zwei Wochen unentschuldigt einer Gerichtsverhandlung wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ferngeblieben war und das Amtsgericht Hamm deswegen die Ungehorsamshaft gegen den deutschen Staatsangehörigen angeordnet hatte. Der 47-Jährige wurde festgenommen und zur Verkündung des Haftbefehls dem Haftrichter vorgeführt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Roger Schlächter Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0) E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.