Passersatz für den Sohn – Haftbefehl für den Vater
Am 02.07.2026 erschien ein Mann auf der Dienststelle des Bundespolizeireviers in Puttgarden/Fehmarn. Sein Antrag auf einen Passersatz für seinen Sohn musste jedoch erstmal hinten anstehen, da er selbst per Haftbefehl gesucht wurde.
Am Donnerstag, 02.07.2026 gegen 11:30 Uhr erschien ein 29-jähriger Deutscher auf dem zur Bundespolizeiinspektion Kiel gehörenden Bundespolizeirevier in Puttgarden um für seinen 7-jährigen Sohn einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz für die Ausreise nach Dänemark zu beantragen. Für den Sohn wurde lediglich eine Geburtsurkunde mitgeführt, die kein gültiges Grenzübertrittspapier darstellt.
Bei der routinemäßigen Überprüfung der Personalien des Vaters im Fahndungssystem kam jedoch ein Haftbefehl einer Staatsanwaltschaft aus Brandenburg zutage. Demnach war er von einem Amtsgericht wegen Beleidigung zu einer Ersatzfreiheitstrafe von 10 Tagen verurteilt. Die Haft war zugunsten einer Geldstrafe i.H.v. knapp 700,- EUR abwendbar.
Der Vater war in Lage, die geforderte Summe vor Ort zu begleichen und konnte so der Haftstrafe entgehen. Im Anschluss wurde dann auch für den Sohn der entsprechende Passersatz ausgestellt und die beiden konnten nach einem kurzen Schreckmoment gegen 12:30 Uhr nach Dänemark weiterreisen.
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