Lindhorst – Schüsse aus Schreckschusswaffe – Appell der Polizei
(KEM) In der vergangenen Nacht kam es in Lindhorst zu einem Verstoß gegen das Waffengesetz, der nun strafrechtliche Konsequenzen für einen Heranwachsenden nach sich zieht.
Am frühen Montagmorgen (06.07.2026) gegen 00:05 Uhr alarmierten Zeugen die Polizei, nachdem im Bereich eines Feldwegs in der Verlängerung des örtlichen Freibads ("In der Klahe") mit einer Schreckschusswaffe mehrere Schüsse in die Luft abgegeben wurden. Im Rahmen der Fahndung trafen die eingesetzten Beamten auf einen 18-jährigen Tatverdächtigen aus der SG Lindhorst. Nach bisherigen Erkenntnissen führte der junge Mann im öffentlichen Raum eine Schreckschusswaffe mit sich und feuerte damit mehrfach in die Luft. Einen Kleinen Waffenschein besaß der 18-Jährige nicht. Die Schreckschusswaffe sowie dazugehörige Munition wurde von den Einsatzkräften sichergestellt. Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz (WaffG) eingeleitet.
Appell der Polizei: Kein Spielzeug - Klare Regeln für Schreckschusswaffen
In diesem Zusammenhang richtet die Polizei einen dringenden Appell an die Bevölkerung, insbesondere an junge Erwachsene:
Waffenschein ist Pflicht: Das bloße Kaufen und Besitzen einer Schreckschusswaffe (mit PTB-Zulassungszeichen) ist zwar ab 18 Jahren erlaubt - das Führen in der Öffentlichkeit erfordert jedoch ausnahmslos den Kleinen Waffenschein.
Das Schießen in der Öffentlichkeit ohne behördliche Genehmigung ist grundsätzlich verboten.
Gefahr von Verwechslungen und Panik: Schreckschusswaffen sehen echten Schusswaffen oft täuschend ähnlich. Das Hantieren mit Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit kann erhebliche Ängste in der Bevölkerung auslösen und führt regelmäßig zu großen, potenziell gefährlichen Polizeieinsätzen.
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