BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet drei Reisende am Flughafen Düsseldorf – Für einen endet die Reise in der JVA

Am gestrigen Mittwoch (08.07.2026) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf drei gesuchte Personen fest. Zwei von ihnen konnten die offenen Geldstrafen vor Ort begleichen, eine Person jedoch nicht. Zu Beginn kontrollierten die Bundespolizisten am Mittwochmorgen im Rahmen der Streifentätigkeit im öffentlichen Bereich des Flughafens einen Georgier, der beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei zu reisen. Der 44-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Kleve gesucht. Im November 2025 hatte diese einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im September 2024 Verurteilten erlassen. Die Geldstrafe in Höhe von 720 Euro konnte der in Georgien lebende Mann jedoch nicht vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von zwölf Tagen nicht abwenden. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde er durch die Bundespolizei an die Justizbehörden überstellt. Mittwochvormittag wurde ein Iraker festgestellt, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Erbil/Irak vorstellte. Gegen den 41-Jährigen lag eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Münster vor. Diese hatte im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung gegen den im Dezember 2024 Verurteilten ausgestellt. Doch durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.260 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der im Irak lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 42 Tagen abwenden. Da er die Einreisevoraussetzungen jedoch nicht erfüllte, wurde er in sein Heimatland zurückgewiesen. Mittwochabend kontrollierten die Bundespolizisten einen 46-jährigen Sri-Lanker, der beabsichtigte, nach Dubai/Vereinigte Arabische Emirate zu fliegen. Die Ausreisekontrolle ergab, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg im Mai dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Bedrohung gegen den Mann erlassen hatte. Doch durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 900 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in den Niederlanden lebende Reisende seinen Weg fortsetzen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 15 Tagen abwenden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.