BPOL NRW: Vandalismus, Qualm und Messer im Hosenbund – Bundespolizei stellt aggressiven 17-Jährigen in Essen
In der Nacht zum 21. Juli sorgte ein Jugendlicher am Haltepunkt Essen Zollverein-Nord für einen Polizeieinsatz. Der Heranwachsende beschädigte nicht nur die Infrastruktur der Bahn, sondern zeigte sich auch gegenüber den eingesetzten Kräften durchgehend aggressiv.
Gegen 0 Uhr stellten die Bundespolizisten vor Ort fest, wie der 17-jährige Deutsche gerade aus dem Gleisbereich auf den Bahnsteig kletterte. Zuvor hatte der Essener Schottersteine aus den Gleisen gesammelt und damit die Scheiben des dortigen Wartehäuschens beworfen, welche bei Eintreffen der Streife bereits zersprungen waren. Die gesammelten Steine lagen noch direkt vor dem beschädigten Häuschen. Ein 24-jähriger Zeuge, der sich ebenfalls auf dem Bahnsteig befand, bestätigte die Beobachtung der Tat. Bahnbetriebliche Einschränkungen entstanden durch den Vorfall nicht.
Bei der anschließenden Kontrolle verhielt sich der Beschuldigte extrem unkooperativ und aggressiv. Er beleidigte sowie bedrohte die Polizisten fortlaufend, weshalb ihm Handfesseln angelegt werden mussten. Da der Jugendliche jegliche Angaben zu seiner Person verweigerte, durchsuchten ihn die Uniformierten nach Ausweisdokumenten. Dabei stießen sie im vorderen Hosenbund auf ein Springmesser und beschlagnahmten dieses umgehend.
Zum Sachverhalt äußerte sich der Essener nicht.
Während der Maßnahmen vor Ort bemerkten die Einsatzkräfte zudem eine starke Qualmentwicklung aus einem naheliegenden Abfalleimer, an dem sich der 17-Jährige kurz zuvor aufgehalten hatte. Ursache war vermutlich eine hineingeworfene Zigarettenkippe. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand zügig löschen.
Erst nach mehrmaliger Aufforderung nannte der Essener schließlich seine Personalien. Da sich seine Wohnanschrift in unmittelbarer Nähe zum Tatort befand, brachten die Beamten den Minderjährigen nach Abschluss aller Maßnahmen vor Ort zur Wohnung seiner Mutter und übergaben ihn in ihre Obhut. Die Mutter wurde umfassend über das Verhalten ihres Sohnes in Kenntnis gesetzt. Doch selbst in ihrem Beisein setzte der 17-Jährige seine Beleidigungen und Bedrohungen gegen die Bundespolizisten unvermindert fort.
Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung, Bedrohung, Beleidigung, des Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen des unbefugten Aufenthalts in den Gleisen und der Verweigerung von Personalien ein.
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