Elektrokleinstfahrzeuge im Fokus: Polizei kontrolliert E-Scooter in Osthessen
Osthessen. Immer mehr Menschen nutzen E-Scooter für kurze Wege im Alltag. Gleichzeitig steigt jedoch auch die Zahl der Verkehrsunfälle, an denen Elektrokleinstfahrzeuge beteiligt sind. Im Jahr 2025 registrierte die Polizei in Osthessen 92 Unfälle unter Beteiligung von E-Scootern - ein Anstieg von rund 109 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei wurden 73 Menschen verletzt - 13 von ihnen schwer und 60 leicht.
Vor diesem Hintergrund führte die osthessische Polizei am Dienstag (21.07.) gezielte Verkehrskontrollen in den Landkreisen Fulda, Hersfeld-Rotenburg und Vogelsberg durch. Ziel der Kontrollaktion war es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Verstöße konsequent zu ahnden und gleichzeitig über die geltenden Vorschriften für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen aufzuklären.
Während der Kontrollen überprüften die Einsatzkräfte insgesamt 81 E-Scooter sowie deren Fahrerinnen und Fahrer. Davon beanstandeten sie 23 E-Scooter und stellten 45 Verstöße fest. Diese reichten von Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Straftaten - wie etwa der verbotswidrigen Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen, Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel oder Fahrten ohne gültigen Versicherungsschutz.
Polizeioberkommissar Benjamin Reith vom regionalen Verkehrsdienst Fulda zieht eine positive Bilanz der Kontrollaktion: "Die deutliche Zunahme der Unfallzahlen zeigt, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. E-Scooter-Fahrende sind bei einem Zusammenstoß oder Sturz weitgehend ungeschützt und tragen deshalb ein besonders hohes Verletzungsrisiko. Mit unseren Kontrollen wollen wir Regelverstöße konsequent verfolgen, zugleich aber auch für eine verantwortungsbewusste und rücksichtsvolle Nutzung sensibilisieren."
Die Polizei wird auch künftig gezielte Kontrollen durchführen. Neben der konsequenten Verfolgung von Verkehrsverstößen setzt sie weiterhin auf Aufklärung, um die Zahl der Unfälle nachhaltig zu reduzieren.
Die wichtigsten Regeln für E-Scooter auf einen Blick:
- Kein Führerschein erforderlich
- Mindestalter: 14 Jahre
- Versicherungspflicht (gültige Versicherungsplakette erforderlich)
- Betriebserlaubnis des Fahrzeugs notwendig
- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
- Nutzung auf Radwegen, ersatzweise auf der Fahrbahn
- Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu (sofern nicht ausdrücklich freigegeben)
- Keine Mitnahme weiterer Personen
- Kein Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss - es gelten die gesetzlichen Vorschriften
- Das Fahrzeug muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden (Beleuchtung, Klingel, Bremsen)
Die Polizei empfiehlt darüber hinaus das Tragen eines Fahrradhelms. Zwar besteht hierfür keine gesetzliche Pflicht, ein Helm kann bei einem Sturz jedoch das Risiko schwerer Kopfverletzungen deutlich verringern.
(Regionaler Verkehrsdienst Fulda)
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