Mehrfach registrierter Asylbewerber bei Grenzkontrolle festgestellt – Haftbefehl vollstreckt
Die Bundespolizei hat am Mittwoch an der deutsch-niederländischen Grenze einen 32-Jährigen festgestellt, der noch eine Haftstrafe von 15 Tagen verbüßen muss. Außerdem war der Mann in drei Staaten als Flüchtling registriert.
Der 32-Jährige war mit einem international verkehrenden Reisebus über die Autobahn 30 aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist. Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen hatten Bundespolizisten den Fernreisebus kurz vor 19 Uhr auf dem Rastplatz Bentheimer Wald gestoppt und die Fahrgäste kontrolliert.
Die Fahndungsüberprüfung des 32-Jährigen ergab, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Justiz vorlag. Er hatte eine gegen ihn verhängte Geldstrafe wegen Betruges in Höhe von 600,- Euro bislang nicht beglichen und konnte den Betrag auch vor Ort nicht bezahlen. Daher wurde die noch zu verbüßende Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen vollstreckt.
Bei der Grenzkontrolle legte der 32-jährige Palästinenser einen gültigen griechischen Flüchtlingspass vor. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass der Mann neben seinem Schutzstatus in Griechenland zudem bereits in Deutschland sowie in den Niederlanden als Asylbewerber registriert ist, beziehungsweise ein Schutzersuchen gestellt hat.
Die Bundespolizisten erhoben eine Sicherheitsleistung und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Asylgesetz und Betruges ein.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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