BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf verhaftet am Wochenende vier gesuchte Personen

Am vergangenen Wochenende (24.-26.07.2026) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrollen verschiedener Flüge vier zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest. Am Freitagnachmittag kontrollierten die Bundespolizeibeamten zunächst einen deutschen Staatsangehörigen, der aus Pristina/Kosovo einreiste. Der 27-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Dortmund gesucht. Im Juni dieses Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in sieben Fällen gegen den im August 2025 Verurteilten erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 50 Tagen konnte der Dortmunder jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro vor Ort beglich. Freitagabend dann wurde ein türkischer Staatsangehöriger kontrolliert, der ebenfalls aus Pristina/Kosovo einreiste. Hier stellten die Beamten fest, dass der 46-Jährige im Mai dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Ravensburg wegen falscher eidesstattlicher Versicherung per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Dank eines Familienangehörigen konnte der in Baden-Württemberg lebende Mann die Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und damit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 35 Tagen abwenden. Sonntagmorgen wurde ein kosovarischer Staatsangehöriger kontrolliert. Auch er wurde zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Pristina/Kosovo vorstellig. In diesem Fall stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen im Juli dieses Jahres einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gegen den 32-Jährigen erlassen hatte. Durch Zahlung der Geldbuße in Höhe von 100 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Niedersachsen lebende Mann die Erzwingungshaft in Höhe von zwei Tagen abwenden und seine Heimreise fortsetzen. Zuletzt wurde Sonntagvormittag ein 28-jähriger deutscher Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei vorstellte. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln vor. Diese hatte im Juni dieses Jahres einen Haftbefehl wegen versuchter Nötigung gegen den bereits im Oktober 2021 Verurteilten verfügt. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 60 Tagen konnte der im Rhein-Erft-Kreis lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro vor Ort beglich. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.