BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Wochenende

Am Freitagvormittag, 24. Juli 2026, kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 3 am Grenzübergang Elten-Autobahn einen 31-jährigen Rumänen bei der Einreise aus den Niederlanden. Die Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass er mit einem Haftbefehl wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft Essen gesucht wird. Der Verurteilte zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 120-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Rumäne weiterreisen. Ein 28-jähriger Syrer reiste am Sonntagabend als Fahrgast in einem grenzüberschreitenden Reisebus auf der Autobahn 3 nach Deutschland. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Personalien wurde festgestellt, dass gegen die Person ein Haftbefehl seitens der Staatsanwaltschaft Berlin zur Strafvollstreckung wegen Körperverletzung vorliegt. Da der Gesuchte die Geldstrafe in Höhe von 140 Euro nicht bezahlen kann, muss er nun eine siebentägige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Kleve verbüßen. Am Bahnhof Emmerich kontrollierte die Bundespolizei am Sonntagabend einen 22-jährigen Spanier. In diesem Fall stellte sich bei der Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen heraus, dass die Staatsanwaltschaft Köln ihn mit einem Haftbefehl wegen Diebstahls sucht. Der Verurteilte hat noch eine Geldstrafe in Höhe von 70 Euro zu bezahlen oder eine siebentägige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Da der Spanier den geforderten Geldbetrag nicht bezahlte, brachte die Bundespolizei ihn zum Haftantritt in das Gefängnis in Kleve. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.