Kreis Borken – Alkoholfahrt endet im Sturz – Polizei zieht Wochenbilanz
Alkoholeinfluss kann das Fahrverhalten erheblich beeinträchtigen. Wie gravierend die Folgen einer solchen Entscheidung sein können, zeigte sich am vergangenen Wochenende in Borken.
Der Fahrer eines Leichtkraftrades befuhr am Sonntagabend den Brennersdiek in Borken-Marbeck. Der 35-Jährige kam von der Fahrbahn ab und stürzte. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu. Er stand zum Zeitpunkt des Unfalls unter dem Einfluss vom Alkohol. Zudem ergaben die Ermittlungen, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und das Fahrzeug ohne gültige Haftpflichtversicherung führte. Rettungskräfte brachten den Schwerverletzten in ein umliegendes Krankenhaus. Dort entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe.
Der Vorfall macht deutlich: Wer alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug führt, spielt mit seiner eigenen Gesundheit und gefährdet im Zweifel nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
In der vergangenen Woche stellte die Polizei im Kreis Borken insgesamt 15 Verkehrsteilnehmer fest, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilnahmen. In fünf Fällen standen die Fahrer unter Alkoholeinfluss, zehn Fahrzeugführer waren durch Betäubungsmittel beeinflusst.
Im Einzelnen registrierte die Polizei im Nordkreis sieben Fahrerinnen und Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Im Südkreis stellten die Einsatzkräfte neben dem Mann in Borken zwei weitere Verkehrsteilnehmer in Bocholt sowie jeweils einen in Raesfeld und Reken unter Alkoholeinfluss fest. Zudem führten jeweils ein Fahrzeugführer in Borken, Reken und Bocholt ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Die Polizei appelliert erneut eindringlich: Wer Alkohol oder Drogen konsumiert hat, lässt das Fahrzeug stehen. Jede Fahrt unter berauschenden Mitteln ist eine bewusste Entscheidung mit potenziell schwerwiegenden Folgen - für den Fahrer selbst, aber auch für Mitfahrende, Angehörige und unbeteiligte Verkehrsteilnehmer. Bereits geringe Mengen können die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen und zu folgenschweren Verkehrsunfällen führen. Neben empfindlichen Strafen drohen der Entzug der Fahrerlaubnis und in vielen Fällen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
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