Leichtsinniger Ausflug auf ein Hausdach endet mit Verletzungen
Am Dienstag, dem 28. Juli 2026, wurde die Polizei um 17:35 Uhr zum Friedrich-Engels-Ring in Neubrandenburg gerufen. Nach bisherigen Erkenntnissen hatten sich zwei minderjährige Jungen unbefugt über ein Parkhaus auf das Dach eines Geldinstituts begeben.
Dort setzten sich die beiden offenbar auf die Abdeckung eines Oberlichtes. Diese hielt dem Gewicht der Jungen jedoch nicht stand und zerbrach. In der Folge stürzte einer der beiden durch das Oberlicht in einen Büroraum der Bank. Der zweite Junge konnte sich rechtzeitig auf die Dachfläche retten.
Zur Rettung des Jungen wurden die Feuerwehr Neubrandenburg, ein Rettungswagen sowie ein Notarzt alarmiert. Die Feuerwehr befreite den Minderjährigen aus dem Gebäude. Er erlitt nach ersten Erkenntnissen leichte Verletzungen und wurde zur weiteren medizinischen Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs aufgenommen.
Die Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass, eindringlich vor dem Betreten von Dächern und anderen schwer zugänglichen Gebäudeteilen zu warnen. Dächer und Oberlichter sind nicht dafür ausgelegt, betreten zu werden. Insbesondere Oberlichter können äußerst instabil sein und unter dem Gewicht einer Person nachgeben. Ein Sturz aus großer Höhe oder durch eine Dachkonstruktion kann schwerste oder sogar tödliche Verletzungen zur Folge haben. Eltern werden gebeten, mit ihren Kindern über die erheblichen Gefahren solcher Mutproben oder Kletteraktionen zu sprechen.
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